Dena legt Vorschlag für Aufbau des Wasserstoffnetzes vor

In einem Impulspapier hat die Deutsche Energieagentur (Dena) einen Vorschlag für den Hochlauf der Wasserstoff-Wirtschaft entwickelt.Grafik: Alexander Limbach / stock.adobe.com
In einem Impulspapier hat die Deutsche Energieagentur (Dena) einen Vorschlag entwickelt, wie die Netzbetreiber ein Wasserstoffnetz sowohl durch Neubau als auch durch die Umrüstung bestehender Erdgasleitungen schnell aufbauen und finanzieren können.

Bei ihrem Besuch in Kanada haben Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck in dieser Woche mit der kanadischen Regierung eine Wasserstoffallianz gegründet. Ab 2025 sollen jährlich bis zu 500.000 Tonnen grünen Wasserstoffs nach Deutschland geliefert werden. „Der schnelle und verlässliche Aufbau eines Wasserstoffnetzes ist unverzichtbare Voraussetzung für den dringend erforderlichen Hochlauf der Wasserstoff-Wirtschaft in Deutschland“, sagt Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Dena-Geschäftsführung.

Für den Weitertransport im Land haben die hiesigen Netzbetreiber bisher wichtige vorbereitende Maßnahmen unternommen, noch aber fehlen wesentliche Investitionsentscheidungen in den Aufbau des Wasserstoffnetzes. Das sorgt für unnötige Verzögerung und Planungsunsicherheiten bei den verschiedenen Wasserstoff-Projekten „ Mit unserem Vorschlag zur Beschleunigung notwendiger Investitionsentscheidungen wollen wir die gegenwärtige Abwarte-Situation auflösen“, sagt Kuhlmann. „Kern des Vorschlags ist eine Absicherung der Investitionen in der Anfangsphase durch ein Amortisationskonto sowie eine politische festgelegte Höhe der Netzentgelte, die für die ersten Nutzer der Netze nicht prohibitiv ist.“

Hochlauf der Wasserstoff-Wirtschaft mit Amortisationskonto absichern

Ausgangspunkt des Dena-Vorschlags: Bund und Netzbetreiber bekennen sich zum beschleunigten Aufbau eines überregionalen Wasserstoffnetzes auf der Fernleitungsebene. Die Netzbetreiber erhalten den Auftrag, dieses Netz sowohl durch Neubau als auch durch die Umrüstung bestehender Erdgasleitungen zu errichten. Die Investitionsrisiken der Anfangsphase werden über ein Amortisationskonto abgesichert, in welchem Anfangsverluste und erste Einnahmen verrechnet und zu einem Stichjahr (zum Beispiel 2035) verrechnet werden. Den Rahmen liefert eine szenariobasierte Infrastruktur-Planung im Einklang mit den Klimazielen und in Rückkopplung mit der Bundesnetzagentur. Die Wasserstoffnetzbetreiber unterwerfen sich dann einer allein auf Wasserstoff basierenden Kostenregulierung durch die Bundesnetzagentur, so wie es gegenwärtig auch in der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vom Juni 2021 bereits vorgesehen ist („Opt-In“). Die Debatte über eine Querfinanzierung über die Erdgas-Netzentgelte wäre damit obsolet.

Die Netzbetreiber gehen beim Aufbau mit Eigenmitteln in Vorleistung. Der Staat wiederum sichert die Investition ab, indem er den Netzbetreibern langfristig die Rentabilität der Investition zusichert, indem er in einem Stichjahr (2035) im Zweifel für einen Ausgleich des Amortisationskontos aufkommt. Das Konzept der Amortisations-Absicherung würde für die Anschubphase einer Wasserstoffinfrastruktur greifen, konkret nur für Leitungen mit einer geplanten Inbetriebnahme zum Beispiel in den nächsten zehn Jahren. Denn ab 2035 dürfte eine ausreichend große Zahl von Netznutzern ein reguliertes Wasserstoffleitungssystem über die Refinanzierung mit Netzentgelten stützen.

„Nach unseren Vorstellungen sollen Nutzer des Wasserstoffnetzes ein gedeckeltes Netzentgelt zahlen“, sagt Kuhlmann. „Das wäre einerseits höher als im Falle einer Querfinanzierung über die Nutzer der Erdgasnetze. Andererseits sollen aber nicht die ersten Nutzer des Wasserstoffnetzes die vollen Kosten tragen. Denn das könnte so hohe Netzentgelte zur Folge haben, dass die Wirtschaftlichkeit dieser ersten Projekte kaum darstellbar wäre.“

Das Impulspapier zum Hochlauf der Wasserstoff-Wirtschaft ist unter diesem Link zu finden.

26.8.2022 | Quelle: Dena | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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