NRW: Weg für Photovoltaik auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen frei

Die schwarz-grüne Landesregierung in NRW bringt eine Verordnung im Rahmen der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehenen Solar-Länderöffnungsklausel auf den Weg.Foto: Vic / stock.adobe.com
Mit der Photovoltaik-Freiflächenverordnung ermöglicht die neue Landesregierung in NRW, dass Photovoltaik-Solarparks nun auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen gebaut werden können.

Als erste Maßnahme bei den erneuerbaren Energien bringt die schwarz-grüne Landesregierung in NRW eine Photovoltaik-Freiflächenverordnung im Rahmen der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehenen Solar-Länderöffnungsklausel auf den Weg. Damit kann man nun Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf benachteiligten Grün- und Ackerlandflächen bauen. Benachteiligt heißt unter anderem, dass diese Flächen eine sogenannte Bodenwertzahl von unter 55 haben und damit nur schwache landwirtschaftliche Erträge erwirtschaften können.

Bisher konnten landesweit nur Solarkraftwerke entlang von Autobahnen und Schienenwegen an den EEG-Ausschreibungen teilnehmen. In diesem Jahr ist es noch möglich, dass Photovoltaik-Projekte in einer Größenordnung bis zu 150 Megawatt (MW) Leistung bei den EEG-Auktionen ihre Gebote einreichen können. Ab nächstes Jahr verdoppelt sich das Volumen auf 300 MW.

Dies entspricht nach Berechnungen des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums NRW einer Fläche von maximal 400 Hektar. Das ist allerdings nur ein Bruchteil der landesweit benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen, die immerhin 136.100 ha Ackerland und 174.600 ha Grünland umfassen. Die vorherige schwarz-gelbe Landesregierung hatte den Entwurf der Photovoltaik-Freiflächenverordnung noch auf den Weg gebracht.

Solar-Länderöffnungsklausel in NRW kommt gerade rechtzeitig

„Das ist ein erstes, wichtiges Signal für die angekündigte Solar-Offensive der neuen Regierungskoalition“, sagt Christian Mildenberger, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW). Für Mildenberger kommt die Verordnung gerade rechtzeitig. Anfang September wird die Bundesnetzagentur die Kriterien für die nächste Photovoltaik-Ausschreibung mit Gebotstermin zum 1. November bekanntgeben. „Deshalb können auch erste Projekte aus NRW an dieser Auktion teilnehmen, ansonsten hätten die Investoren bis nächstes Jahr warten müssen.“ In den ersten beiden Ausschreibungsrunden in diesem Jahr hatte NRW, ohne die sogenannten Innovationsausschreibungen, gerade einmal einen einzigen Zuschlag von bundesweit insgesamt 310 Zuschlägen mit rund 1.800 MW Leistung bekommen.

Die im Juli vom Bundestag beschlossene EEG-Novelle sieht für 2023 eine Erhöhung der Ausschreibungsmenge für PV-Freiflächenanlagen in Deutschland auf 5.850 MW vor und wird in den folgenden Jahren sukzessive erhöht. Deshalb hofft der LEE NRW, dass NRW mit der nun erfolgten Öffnung für Photovoltaik-Solarparks auf benachteiligten Grün- und Ackerlandflächen hoffentlich vermehrt Zuschläge von diesem Kuchen abbekommt. In den Ausschreibungen im Zeitraum 2017 bis 2021 entfiel durchschnittlich immerhin 39 % der bezuschlagten installierten Leistung auf Gebote für Flächen in benachteiligten Gebieten.

LEE NRW fordert Aufstockung des Volumens

Bei der Verbändeanhörung zur neuen Solar-Länderöffnungsklausel im Frühjahr hatte der LEE NRW ein Volumen von 500 MW gefordert, das beispielsweise die Landesregierung in Baden-Württemberg jüngst beschlossen hat. Angesichts der reichlich vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen mit niedrigen Bodenwerten in NRW ist es nach Einschätzung des LEE NRW kein Problem, dass sich die Landesregierung in einem nächsten Schritt an dem Volumen aus Baden-Württemberg orientiert.

Für die angekündigte Solar-Offensive setzt der LEE NRW auch auf baldige Regelungen der neuen Landesregierung für die Floating- und Agri-PV, sprich für schwimmende Solarparks und die Doppelnutzung klassischer landwirtschaftlicher Flächen mit Solartechnik. Laut Koalitionsvertrag sollen beispielsweise Hürden abgebaut und im Landesentwicklungsplan Photovoltaik-Anlagen auf benachteiligten Flächen sowie für Agri- und Floating-Photovoltaik berücksichtigt werden. „Wir brauchen neben möglichst vielen Privat- und Gewerbedächern so schnell wie möglich alle Flächen für einen dynamischen Solar-Ausbau“, so Mildenberger.

Nicht nur Baden-Württemberg, auch andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz oder Bayern nutzen die Solar-Länderöffnungsklausel bereits seit Längerem.

31.8.2022 | Quelle: LEE NRW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Schließen