Rheinland-Pfalz stockt KfW-Förderung für „Wärmewende im Quartier“ auf
Die zusätzliche Förderung zum KfW-Förderprogramm 432 „Energetische Stadtsanierung“ gilt für Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz und hängt von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel ab. Das teilte das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) mit. So kommt eine sehr hoher Förderung für die Wärmewende im Quartier zusammen, denn das KfW-Förderprogramm 432 ermöglicht für sich genommen schon Zuschüsse von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten.
Gefördert wird in dem Programm aber nicht die eigentliche Sanierung, sondern das Erstellen von Sanierungskonzepten sowie die Begleitung durch ein Sanierungsmanagement. Details zur Kfw-Förderung für die energetisch Stadtsanierung gibt es hier.
Bei Kommunen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz teilnehmen, kann die Förderung des Landes an die Kommune bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Um den Zuschuss des Landes zu erhalten, müssen die Kommunen ihre Quartierskonzepte innerhalb des Jahres abschließen, das auf das Haushaltsjahr der Bewilligung folgt. Das umfasst sowohl das Erstellen als auch das Abrechnen des Quartierskonzeptes. Zudem darf die Kommune bei der Beantragung des Zuschusses noch nicht mit dem Projekt begonnen haben. Informationen und Formulare zur Förderung des Landes Rheinland-Pfalz gibt es hier.
Förderung des Konzeptes setzt Anreiz zu Investition in die Wärmewende im Quartier
Das Land Rheinland-Pfalz setzt darauf, dass konkrete Sanierungskonzepte den Kommunen einen Anreiz bieten, in naher Zukunft in eine Sanierung zu investieren und damit Energie und Emissionen einzusparen. „Hier spielen Quartiere und ihre individuellen Gegebenheiten, beispielsweise in Form von Wärmequellen und -senken, ihrem energetischen Gebäudeenergieeffizienzniveau sowie integrierte Ansätze im Bereich Energie, Klimaschutz und Mobilität eine entscheidende Rolle“, sagt Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer.
Die KfW fördert die energetische Stadtsanierung bereits seit zehn Jahren. In dieser Zeit kam eine Fördersumme von 130 Millionen Euro zusammen, die nach Rechnung der KfW Investitionen von 1,3 Milliarden Euro ausgelöst hat.
Um Zuschüsse für die tatsächliche Investition zu erhalten, bietet sich die neue Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) an. Die Förderrichtlinie ist nach langem Hin und Her nun endlich veröffentlicht und gilt ab dem 15. September 2022. Sie enthält einige Neuerungen gegenüber der vorigen Förderung.
13.9.2022 | Quelle: MKUEM | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH