PV Austria: Verordnungsentwurf in Niederösterreich für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen unzureichend

Der Bundesverband Photovoltaic Austria kritisiert, dass im Verordnungsentwurf in Niederösterreich für PV-Anlagen im Grünland zu wenig Flächen ausgewiesen werden.Foto: Bundesverband Photovoltaic Austria
Der Bundesverband Photovoltaic Austria kritisiert, dass im Verordnungsentwurf in Niederösterreich für Photovoltaik-Anlagen im Grünland zu wenig Flächen ausgewiesen werden. Zudem sei nur ein geringer Teil der ausgewiesenen Fläche für Solarkraftwerke tatsächlich nutzbar.

Am 21. September endet laut Bundesverband Photovoltaic Austria die Begutachtung des Entwurfs der „Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramm über PV-Anlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekROP PV)“. In der Verordnung regelt die Landesregierung von Niederösterreich auf welchen Flächen man zukünftig Photovoltaik-Anlagen bauen darf, die größer als zwei Hektar sind. 2020 hatte man in Niederösterreich mit einer Novelle des Raumordnungsgesetzes die Umsetzung von PV-Anlagen größer zwei Hektar schlagartig gestoppt. Seitdem wartet die Branche auf die Zonierungs-Verordnung.

„Dem Ernst der aktuellen Energiekrise und der Strompreisentwicklung wird der Entwurf nur bedingt gerecht“, sagt Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria (PV Austria). „Während auf Bundes- und Landesebene Strompreisbremsen eingezogen werden, ist der Ausbau der erneuerbaren Energien die einzig nachhaltige Lösung für die Preissenkung. Dafür braucht es nun mal Flächen für den PV-Ausbau auf geeigneten Standorten, von denen es mit Sicherheit viel mehr gibt als der aktuelle Verordnungsentwurf ausweist. Die NÖ-Landesregierung muss rasch nachbessern und im Sinne einer echten nachhaltigen Strompreisbremse handeln. Dafür müssen mehr und tatsächlich nutzbare Flächen für PV-Anlagen zur Verfügung stehen!“

Gerade einmal 1.288 Hektar möchte die Landesregierung von Niederösterreich für größere Solarkraftwerke freigeben. Dabei sind diese Flächen aus unterschiedlichen Gründen kaum in dem Ausmaß tatsächlich nutzbar. Notwendig wäre laut PV Austria mindestens das Doppelte mit sichergestellter Nutzbarkeit, um die Strompreise langfristig zu senken und zu stabilisieren.

Der Branchenverband PV Austria sieht den vorliegenden Entwurf auf Grund der folgenden Punkte als dringend verbesserungswürdig an.

Ausbauziel für PV-Anlagen in Niederösterreich ist zu gering

Die Österreichische Energie Agentur analysierte kürzlich, wie viele PV-Anlagen über Österreich verteilt zu errichten sind, um vollständig erneuerbaren und damit kostengünstigen Strom zu garantieren. Für Niederösterreich ergibt sich daraus eine PV-Stromerzeugung von 3.000 Gigawattstunden (GWh). Das Land selbst begnügt sich mit einer Zielsetzung der PV-Stromerzeugung von gerade einmal 2.000 GWh. Weitere Studien zeigen, dass unter den aktuellen Rahmenbedingungen nur etwa die Hälfte der PV-Stromerzeugung an Gebäuden, Infrastruktur oder sonst verbauter Umwelt möglich ist. Für die restliche Stromerzeugung braucht es Solarstrom-Anlagen in der Freifläche. Dafür muss das Land dringend geeignete Flächen freigeben, die es durchaus gibt.

Zu wenig Flächen ausgewiesen

Zum Vergleich: Das Burgenland ist Österreichs Front-Runner im Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion sowie in der Ausweisung von Flächen für Photovoltaik-Solarparks. Bei nur rund einem Drittel der Landesfläche von Niederösterreich hat das Burgenland bereits vor längerem genau dieselbe PV-Fläche wie nun Niederösterreich geplant und verordnet. Das Burgenland führt bereits die zweite Zonenausweisung durch. Diese ambitionierte Zonierung soll das geforderte Tempo in den Ausbau der erneuerbaren, heimischen Stromerzeugung bringen, um somit der Klima- und Energiekrise Herr zu werden.

Ausgewählte Flächen im Entwurf sind größtenteils nicht nutzbar

Erschwerend kommt hinzu, dass die ausgewählten Zonen aus vielen Gründen nicht nutzbar sind. Einige davon sind unter anderem noch aktive und konkurrierende Nutzungen von Flächen wie Schotterabbau, Deponien oder Kläranlagen. Die notwendige Widmungspflicht seitens der Gemeinden, ausständige Naturschutzrechtliche Prüfungen oder bis zu 16 unterschiedliche Eigentümer:innen der Flächen erhöhen die Komplexität und verhindern eine erfolgreiche, rasche Umsetzung. Unter diesen Gesichtspunkten ist eine PV-Stromproduktion von gerade einmal 0,1 GWh möglich.

Künstliches Kleinhalten der PV-Solarparks anstatt vollständiges Ausnutzen der Zonen

Anstatt zumindest die ausgewiesenen Zonen vollständig nutzen zu können, wird die Größe der Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit maximal 10 Hektar pro Zone weiter eingeschränkt. Dabei gibt es Zonen, die bis zu 30 Hektar umfassen, aber nur zu einem Drittel zur Sonnenstromproduktion genutzt werden dürfen. Fortschrittlichen Gemeinden wird die Möglichkeit genommen, in ihrer Region größere Projekte (wie etwa Bürger:innenanlagen) umzusetzen. Darüber hinaus verursacht dieses künstliche Kleinhalten einen kleinteiligen Ausbau mit vielen Eingriffen in die Landschaft, anstatt geeignete Zonen vollständig zu nutzen und damit Eingriffe zu reduzieren.

Daher müssen nach Ansicht des Bundesverbands Photovoltaic Austria folgende Punkte dringend in die geplante Verordnung eingearbeitet werden:

  • Ausweisung von mindestens 3.000 Hektar für PV-Anlagen mit tatsächlicher Nutzbarkeit (entspricht 0,16 Prozent der Landesfläche von Niederösterreich)
  • Fokus auf Flächen mit vorhandener Stromnetzkapazität
  • Fortschrittliche Gemeinden müssen die Möglichkeit erhalten, Zonen vollständig zu nutzen und bei Bedarf größer zu errichten, denn sie kennen ihre Region am besten
  • Konzept der Agri-PV Nutzung muss in Zonen umsetzbar sein (den Vorgaben des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes entsprechend)
  • Fast-Track für Genehmigungsverfahren von Projekten in der Zone, wie es auf EU-Ebene RePower EU vorsieht, um Bürokratie abzubauen und Projekte nicht unnötig in die Länge zu ziehen bei bereits ausgewiesener Fläche

14.9.2022 | Quelle: Bundesverband Photovoltaic Austria | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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