Umsatzsteuer für Photovoltaik-Kleinanlagen soll entfallen

Die Umsatzsteuerpflicht für Photovoltaik-Kleinanlagen soll entfallen und Einnahmen aus der EEG-Vergütung sollen in Zukunft steuerfrei sein.Foto: bildergala / stock.adobe.com
Betreiber von kleineren Photovoltaik-Anlagen sollen sich zukünftig nicht mehr mit Umsatzsteuerklärungen herumschlagen müssen.
Die Bundesregierung hat den Abbau steuerlicher Hürden insbesondere für kleinere Photovoltaik-Anlagen beschlossen. Die Umsatzsteuerpflicht soll entfallen und Einnahmen aus der EEG-Vergütung sollen in Zukunft steuerfrei sein.

Wie der Infodienst Solarthemen bereits am 7. September vorab detailliert berichtete, will die Ampelregierung die Neuregelungen ab 2023 einführen. Die Umsatzsteuer für Photovoltaik-Kleinanlagen ist davon einer der interessantesten Punkte.

Auch der Landesverband Erneuerbarer Energien NRW begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem Abbau einer Reihe von steuerlichen Hürden dem Ausbau der Photovoltaik im Land zusätzlichen Schub verleiht. Damit ergänzt der Bund die neuen Regelungen, die im Energiesicherheitsgesetz vorgesehen sind. Die Tatsache, dass bislang selbst die Betreiber einer solaren Hausdachanlage mit wenigen Kilowatt Leistung umsatzsteuerpflichtig sind und sie für geringe Einnahmen komplizierte Steuererklärung einreichen müssen, hat viele Interessierte von der Installation einer eigenen Photovoltaik-Anlage abgeschreckt. Die Umsatzsteuer für Photovoltaik-Kleinanlagen soll nun entfallen.

„Es ist schön zu sehen, dass eine Regierung nicht dauernd über energiepolitische Entfesselungen redet, sondern in diesem Beispiel auch praktisch umsetzt“, sagt LEE NRW-Vorsitzender Reiner Priggen zum vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte „Solar-Paket“: „Von den neuen Regelungen profitieren Zigtausende bestehende und neue Solaranlagen im Land, was der angekündigten Solar-Offensive der neuen Landesregierung zusätzliche Energie verschafft.“

Die wichtigsten Neuerungen im Jahressteuergesetz 2022 zur Photovoltaik

  • Für kleinere Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung müssen die Betreiber mit Beginn des kommenden Jahres die Einnahmen aus der EEG-Vergütung nicht mehr versteuern.
  • Auch für Mehrfamilienhäuser und sogenannte gemischt genutzte Immobilien soll die Steuerbefreiung gelten – und zwar bei der Leistung von 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bis zu einer maximalen Grenze von 100 kW.
  • Für die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen für Wohnungen und öffentliche Gebäude sowie der notwendigen Komponenten und Speicher soll künftig ein Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer gelten. Die Bundesregierung nutzt dabei die Spielräume der neuen EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie.

Detailierte Informationen zur steuerlichen Behandlung von Photovoltaik-Anlagen hat Andreas Witt in einem Solarthemen-Betrag zusammengetragen.

Die Vielzahl der beschlossenen Änderungen zeigt nach Worten von Reiner Priggen, „welcher bürokratische Wust den Solarausbau in den vergangenen Jahren ausgebremst hat.“

Die NRW-Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die installierte Photovoltaik-Leistung bis Ende dieser Dekade auf 24.000 MW auszubauen. Dieses bedeutet in etwa einer Vervierfachung im Vergleich zum Status quo. In den ersten acht Monaten dieses Jahres haben die Landeskinder nach einer Auswertung des Portals Solarbranche.de landesweit knapp 580 MW Solarstromleistung neu installiert. Damit zeichnet sich ab, dass bis zum Jahreswechsel das Ausbauniveau der Vorjahre getoppt wird. „Das ist erfreulich, aber noch zu wenig“, bewertet LEE NRW-Vorsitzender Priggen diese Entwicklung, „landesweit brauchen wir einen jährlichen Zubau von über 2.000 Megawatt, damit die Landesregierung ihre eigene Ziele erreicht.“

Steuertipps für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen stellt der Solarserver in einem regelmäßig aktualisierten Basiswissen-Bericht dar.

15.9.2022 | Quelle: LEE NRW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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