Nürnberger Solarmodul-Urteil aufgehoben

Symbolbild: Justitia und Richterklöppel - Klage, Urteil.Foto: stock.adobe.com / Studio East
Der Bundesgerichtshof hat eine Neuverhandlung des in Nürnberg geführten Prozesses gegen Mitarbeiter der Firma Sunowe verfügt, denen die Staatsanwaltschaft die Bildung eines Betrugskartells zur Umgehung der früheren Mindesteinfuhrpreise auf chinesische Solarmodule vorgeworfen hatte.

Der Bundesgerichtshof hat eine Neuverhandlung des in Nürnberg geführten Prozesses gegen Mitarbeiter der Firma Sunowe verfügt, denen die Staatsanwaltschaft die Bildung eines Betrugskartells zur Umgehung der früheren Mindesteinfuhrpreise auf chinesische Solarmodule vorgeworfen hatte.

Am 5. Mai letzten Jahres hatte die 3. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth alle sechs damals Angeklagten im sogenannten „Sunowe“-Prozess freigesprochen: Staatsanwaltschaft und Zollfahndung hatten gegen sie Anklage als „ein Betrugskartell mit Solarmodulen“ erhoben. Doch am Dienstag letzter Woche hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Nürnberger Urteil auf. Die schriftliche Begründung liegt noch nicht vor, gleichwohl scheint klar, dass der BGH die Art und Weise der Prozessführung ohne Beweisaufnahme beanstandet hat.

Das Verfahren wurde „zur neuen Verhandlung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen“, wie eine BGH-Sprecherin erklärt. Damit muss gegen die sechs nun wieder beschuldigten Firmenmitarbeiter komplett von vorne verhandelt werden. Zum BGH-Urteil kam es, weil die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch Revision eingelegt und die Aufhebung des Urteils beantragt hatte.

Kommunaler Amtsträger verhaftet

Aufsehen erregte 2017, dass auch Christian Pech verhaftet worden war, damals Vizelandrat des Kreises Erlangen-Höchstadt und Mitarbeiter der Sunowe GmbH. Als „unfassbar lang und enorm belastend für alle Angeklagten“ bezeichnet nun Pechs Verteidiger Markus Wagner das Verfahren. Denn die Ermittlungen gehen bis ins Jahr 2013 zurück: Damals soll Sunowe, eine in Nürnberg ansässige deutsche Tochter des chinesischen Herstellers Sunflower, die von der EU-Kommission festgesetzten Mindesteinfuhrpreise für Solarmodule unterlaufen haben. 2017 will die Zollfahndung das von ihr sogenannte „Betrugskartell“ ausgehoben haben.

2019 platzte dann aber der erste Prozess, weil es die Ermittler innerhalb von 30 Tagen nicht geschafft hatten, Zollanmeldungen als zentrale Beweismittel vorzulegen. 2021 folgte der zweite Prozess, der spektakulär am zweiten Verhandlungstag ohne Beweisaufnahme mit Freisprüchen für die sechs Angeklagten endete. Vier von ihnen gestand die LG-Kammer Schadenersatz wegen der teils langen Untersuchungshaft zu.

Der dritte Prozess dürfte wohl erst 2023 beginnen – zehn Jahre nachdem die Wirtschaftsstraftat laut Staatsanwaltschaft begangen worden sein soll. Die EU-Regelung für Solar-Mindesteinfuhrpreise und Strafzölle, begründet mit chinesischen Dumpingmethoden gegen die europäische Solarindustrie, ist seit 2018 Geschichte.

16.9.2022 | Autor: Heinz Wraneschitz
© Solarthemen Media GmbH

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