RED III: EU-Parlament stimmt für mehr erneuerbare Energien
Das EU-Parlament stimmte im Zuge der RED III-Richtline für ein höheres Ausbauziel für erneuerbare Energien. Sie sollen bis 2030 in der EU 45 Prozent des Energiebedarfs decken. Die Renewable Energy Directive III (RED III) ist die Nachfolgeregelung der RED II aus dem Jahr 2018.
Der Dachverband der Solarthermie-Branche, Solar Heat Europe (SHE) lobt das Anheben dieses allgemeinen Ausbauziels. Zudem begrüßt er, dass im Wärme- und Kältesektor der Anteil erneuerbarer Energien um 2,3 % jährlich zunehmen solle und plädiert zugleich dafür, dieses Ziel als verbindlich zu erklären. Nur mit mehr erneuerbaren Energien für das Heizen und Kühlen ließen sich Energiesicherheit und Bezahlbarkeit von Energie gewährleisten, heißt es in der Pressemitteilung von SHE.
Solarthermie könnte helfen, die Ziele der RED III zu erreichen
Auch die Unterzielen für die Industrie und Gebäudesektor begrüßt der Solarwärmeverband – ebenfalls mit der Ergänzung, dass verbindliche Ziele besser wären. In der Industrie fordert das Parlament eine jährliche Steigerung des erneuerbaren Anteils um 1,9 Prozent, die Kommission hatte 1,1 Prozent vorgeschlagen. Im Gebäudesektor soll bis 2030 ein Anteil von 49 Prozent erneuerbaren Energien erreicht sein.
Die Solarthermie helfe dabei, auch drei neuen „indikativen Ziele“ zu verwirklichen, für die sich das EU-Parlament aussprach. Diese sind:
- 5 % der neu installierten Kapazität für erneuerbare Energien bis 2030 sollten aus innovativen Technologien stammen.
- Die Mitgliedstaaten sollen ein indikatives Ziel für Speichertechnologien festlegen.
- 5 % Verringerung des Spitzenstrombedarfs bis 2030.
Die Solarwärme biete erstens innovative Lösungen für Gebäude und Industrie, insbesondere auf dem schnell wachsenden Markt für Großanlagen. Zweitens biete sie eine beispiellose Speicherkapazität. Die mehr als 10 Millionen in europäischen Haushalten installierten solarthermischen Systemen können laut SHE mehr als 180 GWh thermische Energie speichern. Damit könne die Solarthermie sofort die Flexibilität auf der Nachfrageseite erhöhen, ohne die strategischen Abhängigkeiten Europas zu vertiefen. Drittens biete die Solarthermie eine vollständig erneuerbare und effizientere Energiequelle für Heizung und Kühlung, die den Spitzenstrombedarf reduziert.
Solar Heat Europe hebt eine Formulierung besonders hervor, die für industrielle Prozesswärme interessant ist. Das Parlament fordert die Mitgliedsstaaten nämlich auf, durch die Unterstützung von erneuerbaren Alternativen dafür zu sorgen, dass für Temperaturniveaus bis 200 °C spätestens 2027 keine fossilen Brennstoffe mehr eingesetzt werden.
Welche Rolle Solarthermie in der EU spielen kann, hat SHE in seinem Fahrplan „Energising Europe with Solar Heat“ dargestellt.
Bioenergie: Holz zählt ab 2030 nicht mehr als erneuerbare Energie
Ob und wie die Biomasse genutzt werden soll, ist ebenfalls Gegenstand der RED III Richtlinie. Hier gibt es von beiden Seiten Kritik.
Der Bundesverband Erneuerbare Energien kritisiert, dass die Holzenergie bis 2030 den Status als erneuerbare Energiequelle verlieren solle. „Primäre holzige Biomasse“ solle laut dem Votum des Parlaments nicht mehr als förderfähig gelten. Nach einer Folgenabschätzung solle daher ein Abschmelzen („Phase Down“) der Anrechenbarkeit auf erneuerbare Energien bis 2030 folgen. Zudem soll es eine Pflicht für eine Kaskadennutzung für Holz und Bewirtschaftungsvorgaben für den Wald geben.
Der BEE hält diese Ansätze für kontraproduktiv. Im Wärmesektor würde Holz mehr als Dreiviertel der erneuerbaren Energien ausmachen, über alle Sektoren hinweg immerhin 35 Prozent. Damit sei es der wichtigste erneuerbare Energieträger. Für Energiewende, Klimaschutz und mehr Unabhängigkeit von fossilen Importen sei es daher nötig, den Umstieg von fossilen Energieträgern auf Holz weiter zu fördern. „Selbstverständlich“ dürfe auch kein CO2-Preis auf Holz fällig werden. Die Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission müssten das Votum des Parlaments an diesen Stellen nun „nachbessern“, so der BBE.
Positiv äußert sich der BBE hingegen darüber, dass das Parlament für eine Fortführung der Biokraftstoffpolitik votierte. Zunächst sei im Gespräch gewesen, auch bei den Biokraftstoffen die Anrechenbarkeit als erneuerbare Energie zu senken.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert hingegen, mit diesen Regelungen würden die klima- und umweltschädliche Anreize für die Verbrennung von Biomasse aus dem Wald und die Nutzung von Nahrungsmitteln im Tank bestehen bleiben.
Gemischt fällt die Bilanz des BBE zur Treibhausgas-Minderung in der Bioenergie aus. Für bestehende Holzenergie- und Biogas-Anlagen sollen demnach die Regelungen aus der Vorgängerrichtline REDII weiter gelten. Ab 2026 müssen neue Anlagen dann Treibhausgas-Einsparungen von 80 bis 85 % gegenüber dem fossilen Vergleichswert nachweisen.
Die Konzepte daraufhin anzupassen, sei eine Herausforderung, so der Verband. Allerdings zeigte sich der Verband erleichtert, dass die Vorschriften zumindest nicht für Bestandsanlagen gelten sollen. Eine solche Regelung hätte das Vertrauen der Unternehmen in die Politik und damit die weitere Investitionsbereitschaft untergraben, heißt es in der BBE-Pressemitteilung.
Mit der Abstimmung im Parlament ist die REDIII-Richtlinie noch lange nicht Gesetz. Nach dem Votum des Parlaments stehen noch die Verhandlungen mit dem Rat und der EU-Kommission an. Wenn die Richtlinie beschlossen ist, muss sie noch in nationales Recht überführt werden. Das war bei der Vorgängerrichtline RED II in Deutschland bis zum Stichtag nicht gelungen.
16.9.2022 | Quelle: SHE, BBE, DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH