Bayern: Photovoltaik auch in Windenergie-Vorranggebieten möglich

Zwei Männer und zwei Frauen, im Hintergrund drei Windenergie-Anlagen - Photovoltaik fehlt nochFoto: Elke Neureuther/StMWi
Im bayerischen Lonnerstadt darf bald auch eine Photovoltaik-Anlage gebaut werden.
In Vorranggebieten für Windenergienutzung durften in Bayern bisher keine Solarparks gebaut werden. Nun seien die Probleme beseitigt, erklärt die Landesregierung.

In Lonnerstadt in Bayern will eine Bürgerenergiegesellschaft eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage bauen – auf einer Fläche, auf der sie bereits eine Windenergie-Anlage betreibt. Die Kommune unterstützt das Projekt. Regina Bruckmann, Erste Bürgermeisterin von Lonnerstadt, erklärt: „Die Lonnerstadter Bürger wollen ihren Beitrag zur Energiewende leisten. In einem Bürgerentscheid im September 2021 hat sich die Mehrheit der Lonnerstadter Bürger für Freiflächen-PV-Anlagen im Gemeindegebiet entschieden.“

Doch es scheiterte bisher an „formal rechtlichen Gründen“, wie es in einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie heißt.

Laut der Pressemitteilung des bayerischen Wirtschaftsministeriums bestehen diese Probleme auch in anderen Bundesländern, zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. In einigen Ländern gebe es sogar Hinweise der zuständigen Ministerien, die den Ausschluss von Solarparks in Windenergie-Vorranggebieten bestätigen würden.

Vorrang für Windenergie bleibt erhalten und Repowering soll weiter möglich sein

Zumindest in Bayern gibt es laut dem Ministerium nun eine Lösung. Photovoltaik-Anlagen dürfen in Windenergie-Vorranggebieten im Umfeld bestehender Windenergie-Anlagen gebaut werden, wo wegen der technisch nötigen Abstände ohnehin keine weiteren Windräder errichtet werden können. So bleibe der Vorrang der Windenergie-Nutzung einschließlich der Möglichkeit für das Repowering gewahrt, heißt es vom Ministerium.

Bisher sei allerdings unklar gewesen, ob die Bundesregierung diese Mehrfachnutzung anerkennen würde. Im Windenergieflächenbedarfsgesetz im Zuge des Osterpakets hat sie die Länder verpflichtet, bestimmte Mindestflächen für die Windenergie zu sichern. Das habe bisher den Startschuss für das PV-Projekt in Lonnerstadt verhindert. Mittlerweile liege diese Zusicherung dem bayerischen Wirtschaftsministerium vor. Der Bundesregierung geht hingegen das Ausweisen der Windenergie-Vorranggebiete in den Ländern zu langsam.

Nutzung von Windenergie und Photovoltaik am selben Standort hat technische Vorteile

Künftig ist laut Wirtschaftsministerium die Nutzung von Wind- und Solarenergie am selben Standort in einem regionalplanerisch ausgewiesenen Wind-Vorranggebiet bei entsprechenden Bedingungen ausdrücklich möglich. Das Ministerium sieht darin weitere Vorteile.

Die Kombination ermögliche es, den Anschlusspunkt besser auszunutzen, da die Stromeinspeisung je nach Witterung unterschiedlich sei. Auch für die Erzeugung von Wasserstoff durch Elektrolyse seien solche Standorte besonders geeignet. Zudem könnten durch die Kombination der Anlagen an einem Standort sensible Landschaftsbereiche an anderer Stelle von Energieerzeugungsanlagen freigehalten werden. betreiben.

„Natürlich soll weiterhin die Errichtung von Windrädern in den ausgewiesenen Vorranggebieten gesichert bleiben. Aber es macht absolut Sinn, die Fläche um das Windrad herum auf für Sonnenenergie zu nutzen. So können wir unsere Potenziale für erneuerbare Energie in Bayern noch besser verwirklichen“, sagt Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Bürgermeisterin Bruckmann ergänzt: „Wir sind sehr froh, dass hier eine Lösung gefunden wurde.

7.10.2022 | Quelle: STMWI Bayern | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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