Förderung aus KfW-Programm „Erneuerbare Energien Premium“ nur noch bis Ende 2022

Fernwärmerohre aufgestapelt vor dörflicher Kulisse von BreitenholzFoto: Guido Bröer
Die bundeseigene KfW Bank stellt zum Ende des Jahres 2022 das mit Tilgungszuschüssen verbundene Programm "Erneuerbare Energien Premium" ein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich dieses Programm für bestimmte Maßnahmen mehr lohnen als andere Förderprogramme des Bundes.

Noch bis Ende des Jahres sind nach Aussage der KfW Bank – über die Hausbanken – Anträge im Programm „Erneuerbare Energien Premium“ möglich. Diese will die KfW bis Ende Juni 2023 bearbeiten. Die Abruffrist für die Darlehen beträgt dann zwölf Monate nach der Kreditzusage. Potenzielle Antragsteller:innen müssen sich an ihre Bank wenden, über die das Förderprogramm mit der KfW abzuwickeln ist. Nur kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände wenden sich direkt an die KfW.

Förderbereiche in Erneuerbare Energien Premium

Förderbereiche in „Erneuerbare Energien Premium“ sind:

  • große Solarkollektoranlagen ab 40 Quadratmeter Kollektorfläche,
  • große Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse ab 100 kW Leistung,
  • Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas,
  • große Wärmespeicher in Wärme- oder Kältenetzen ab zehn Kubikmeter,
  • große effiziente Wärmepumpen,
  • Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK) mit Biomasse und
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie mit mehr als 400 Metern Bohrtiefe.

Dabei ist immer die Voraussetzung für die Förderung, dass die Wärmeerzeuger in Wärme- oder Kältenetze eingebunden sind. Für diese fließen selbst auch unter bestimmten Bedingungen Tilgungszuschüsse.

Komplexe Frage: Welches Programm?

Die Förderprogramme des Bundes verfügen über eine gewisse Komplexität. Und auch ein Vergleich zwischen den Programmen fällt nicht leicht. Mit dem Programm „Erneuerbare Energien Premium“ ist derzeit noch eine Förderung vorhanden, die noch aus Zeiten des Marktanreizprogramms stammt. Dieses hat der Bund nun weitgehend durch andere Programme ersetzt. Dies sind die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) und die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW). Dabei können auch in der BEG kleine Wärme- und Kältenetze Zuschüsse erhalten. Die Anzahl der Gebäude ist dafür maßgeblich, ob eine Förderung aus der BEG oder der BEW erfolgen kann. Bis zu 16 Gebäude läuft sie über die BEG, ab 17 über die BEW.

Damit kommt es nun auch zu Unterschieden in der Förderung, die wohl auch die Größe von Wärmenetzen beeinflussen können. So gibt es in der BEW für Anlagen zur Wärmeerzeugung einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent plus einer möglichen Betriebskostenförderung für bestimmte Technologien. Dagegen liegen die Zuschüsse in de BEG nach den letzten Kürzungen deutlich darunter. So sind es bei Biomasseheizungen noch 10 Prozent und bei großen Solarthermieanlagen noch 25 Prozent. Limitiert ist die Förderung in der BEW allerdings durch deren Beschränkung auf die „Wirtschaftlichkeitslücke“. Mehr als diese Lücke darf durch Zuschüsse nicht gefüllt werden.

Gebäudezahl in Erneuerbare Energien Premium nicht entscheidend

Im Programm „Erneuerbare Energien Premium“ fehlt die Unterscheidung hinsichtlich der Gebäudeanzahl weitgehend. Lediglich für den Zuschuss zu einer Solarthermieanlage kann sie einen Einfluss haben. Bei bis zu drei Wärme-Abnehmern gewährt die KfW einen Tilgungszuschuss zu den Nettoinvestitionskosten von 30 Prozent, ab vier Abnehmern sind es 40 Prozent. Interessanter ist hier jedoch häufig die sogenannte „ertragsabhängige“ Förderung, deren Zuschüsse sich am Solar-Keymark-Ertragswert des verwendeten Kollektortyps bemessen. Hier verspricht das auslaufende Programm 45 ct pro kWh/m2/a. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es 10 Prozent Bonus, der diesen Förderbetrag auf 49,5 ct steigen lässt.

Erneuerbare Energien Premium nur, wenn nicht BEG

Allerdings ist es nicht leicht zu überblicken, wann das KfW-Programm noch zum Einsatz kommen kann. Generell greift es nur noch, wenn Gebäude über ein Wärme- oder Kältenetz zu versorgen sind. Tilgungszuschüsse gewährt die Bank für den Bau von Netzen und eine Reihe von Technologien zur Wärmeversorgung. Doch die Antragsteller:innen für einen Tilgungszuschuss müssen erklären, dass die beantragten Maßnahmen nicht die Fördervoraussetzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen.

Doch wann genau ist das der Fall? Dies ist vor einer Antragstellung zu prüfen. So ist zum Beispiel laut dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eine Fördervoraussetzung in der BEG, dass bei einem geförderten Gebäudenetz mindestens 50 Prozent der erzeugten Wärme für neu gebaute oder sanierte Effizienzhäuser (BEG WG) bzw. Effizienzgebäude (BEG NWG) vorgesehen sind. Trifft dies nicht zu, so kann noch bis Ende des Jahres das KfW-Programm „Erneuerbare Energien Premium“ nutzbar sein.

Abgrenzung zur BEW

Außerdem kommt die KfW-Förderung noch bei Vorhaben mit mehr als 16 Gebäuden oder 100 Wohneinheiten in Betracht. Hier ist aber eine sehr genaue Berechnung erforderlich um herauszufinden, ob dies lohnender ist als die neue BEW. Denn während es in der BEW im Rahmen der zu ermittelnden Wirtschaftlichkeitslücke feste Zuschüsse in Prozent der Kosten gibt, stehen im Programm Premium Zuschüsse zum Beispiel je Kilowatt oder Meter zur Verfügung.

Bei Solarthermie-Anlagen sind die maximalen Investitionszuschüsse bei der prozentualen Investitionsförderung in BEW und EE Premium gleich hoch. Insbesondere für Megawatt-Solarthermieanlagen dürfte jedoch die ertragsabhängige Förderung in Höhe von 45 bzw. 49,5 ct pro kWh/m2/a zumeist das Mittel der Wahl sein, solange das Programm EE Premium noch zur Verfügung steht. Prozentual können Unternehmen damit auf deutlich höhere Förderungen kommen als die 40 Prozent der BEW. Die Grenze nach oben bilden im auslaufenden EE-Premium-Programm die Höchstfördersätze gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU. Diese liegen für Großunternehmen bei 45 Prozent und für KMU bei 65 Prozent.

Zwar stellt die BEW, die nicht den AGVO-Grenzen unterliegt, zusätzlich noch einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von einem Cent je produzierter Kilowattstunde Solarwärme in Aussicht. Doch um diesen Betriebskostenzuschuss zu erhalten, müsste zunächst ein umfassender Transformationsplan beziehungsweise eine Machbarkeitsstudie erarbeitet werden. Das allerdings bräuchte Zeit. Deshalb ist für investitionsreife Solarthermieprojekte von Fernwärmeversorgern das Programm Erneuerbare Energien Premium vermutlich bis zum Jahresende die günstigere Förderoption.

9.10.2022 | Autor: Andreas Witt
© Solarthemen Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen