Bundeskabinett will Baugesetzbuch für Erneuerbare ändern

Porträt von Bundesbauministerin Clara GeywitzFoto: BMWSB
Bundesbauministerin Clara Geywit.
Das Bundeskabinett hat Änderungen am Baugesetzbuch vorangebracht. Das soll den Bau von Wassserstoffanlagen erleichtern sowie Solar und Wind auf Tagebauflächen schneller voranbringen.

Das Bundeskabinett hat über das Bundesbauministerium Vorschläge für Änderungen im Baugesetzbuch verabschiedet. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, handelt es sich um den „Entwurf eines Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“. Diese soll den Ausbau erneuerbarer Energien auf Tagebauflächen und die Installation von Wasserstoffanlagen erleichtern. Die Regelungen sollen den Ausbau erneuerbarer Energien weiter beschleunigen und damit zur Energiesicherheit beitragen. Der Bundestag hatte das Baugesetzbuch Ende September bereits für Regelungen zu Biogas und Windenergie geändert. Darüber haben die Solarthemen berichtet.

Bundesminister Robert Habeck: „Wir wollen unabhängiger werden von fossilen Brennstoffen und so schnell wie möglich auf erneuerbare Energien umsteigen.“ Die vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen im Baugesetzbuch seien wichtige Bausteine, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und den erzeugten Strom wirtschaftlich zu nutzen. „Sie zeigen, dass wir nicht lockerlassen und Hemmnisse Stück für Stück abbauen“, so Hobeck weiter.

Tagebauflächen für Wind und Solar öffnen

Der Gesetzentwurf privilegiert ausdrücklich Anlagen zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit Windenergieanlagen stehen. Diese Wasserstoff-Anlagen sollen dafür sorgen, dass Windenergieanlagen bei Netzengpässen nicht abgeschaltet werden müssen, sondern der überschüssige Strom am Ort der Windenergieanlage zur Produktion von grünem Wasserstoff genutzt werden kann. Auch bei einem Überangebot von Strom am Markt wird der erzeugte Strom somit einer wirtschaftlichen Nutzung zugeführt.

Daneben schafft der Gesetzentwurf eine Verordnungsermächtigung für die Bundesländer. Endet die Braunkohleförderung an einem Ort, können Bundesländer damit die Flächen, sogenannte Tagebaufolgeflächen, grundsätzlich für die Belegung mit Windenergie- oder Solaranlagen öffnen. Tagebaufolgeflächen haben durch ihre Vorbelastung an vielen Stellen weniger Konflikte mit Umweltschutz oder betroffenen Nachbarschaften. Außerdem sind die Standorte gut an die Energienetze angeschlossen. Die Verordnung der Länder ersetzt langwierige und schwierige Änderungen der bestehenden Planungsgrundlagen und kann damit für eine deutlich schnellere Nutzung der Flächen sorgen. Durch eine Anrechnungsregelung können die Länder die Flächen nutzen, um ihre Flächenziele aus dem Wind-an-Land-Gesetz zu erfüllen.

13.10.2022 | Quelle: BMWK | © Solarserver / Solarthemen Media GmbH

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