Bauernverband/Fraunhofer: Papier zu Agri-PV

Aufgeständerte PV-Anlage über einem Getreidefeld.Foto: Uni Hohenheim / Arndt Feuerbacher
Die Agri-PV könnte auf einem Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Deutschlands neun Prozent des Strombedarfs decken.
Mit einem neuen Positionspapier wollen drei Akteure aus Forschung und Landwirtschaft helfen, bestehende Hürden für Agri-PV-Anlagen zu beseitigen. Für Landwirte ist diese Form der Energieerzeugung wirtschaftlich sehr interessant.

Der Deutsche Bauernverband (DBV), das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE und die Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl haben ein Positionspapier zur Agri-Photovoltaik – kurz Agri-PV vorgelegt. Um der noch jungen Technologie zum Durchbruch zu verhelfen, sei eine zielgerichtetere Förderung hoch aufgeständerter Agri-PV nötig. Außerdem gehe es um Vereinfachungen der Genehmigungsverfahren für den Bau von Agri-PV-Anlagen.

Das Potenzial der Technologie sei ferner groß. Würden die in Deutschland bis 2030 geplanten Freiflächenanlagen von 80.000 Hektar zur Hälfte als hoch aufgeständerter Agri-PV errichtet, könnten damit im Durchschnitt circa 30 Terawattstunden Strom jährlich erzeugt werden. »Agri-PV kann zukünftig sicherlich ein wichtiger Baustein für die Energiewende werden. Viele Landwirtinnen und Landwirte sehen in Agri-PV eine gute Möglichkeit, erneuerbare Energien mit Landwirtschaft zu vereinen«. So äußerte sich Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des DBV.

Die Partner empfehlen daher, dass auch hoch aufgeständerte Agri-PV-Anlagen, die nach EEG nicht ausschreibungspflichtig sind, eine Technologieprämie erhalten können. Vor der Ausschreibungspflicht befreit sind grundsätzlich Anlagen mit weniger als ein Megawatt Nennleistung. Im Falle von Bürgerenergiegesellschaften liegt die Grenze sogar bei 6 Megawatt Nennleistung. Insbesondere kleine Anlagen ermöglichen zudem, dass Landwirtschaftsbetriebe selbst Eigentümer und Betreiber der Anlagen sein können.

„Unklarheit bei Genehmigungsverfahren ausräumen“

Ein weiteres Hindernis für die Ausschöpfung des vollen Potenzials von Agri-PV stellt die unklare Rechtslage in Bezug auf die Genehmigungsverfahren dar. »Da Agri-PV-Anlagen im Außenraum gebaut werden, ist in aller Regel die Aufstellung eines Bebauungsplans durch die örtliche Kommune notwendig. Oft muss hierfür zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden. Diese Verfahren nehmen enorm viel Zeit in Anspruch und verzögen damit den Markthochlauf der Agri-PV«. Das sagt Prof. Dr. Michael Frey, Professor für Rechts- und Kommunalwissenschaften an der Hochschule Kehl. Um den Ausbau von Erneuerbaren Energien voranzubringen, empfehlen die Autoren deshalb, kleinere Anlagen, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang zum landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder der gartenbaulichen Erzeugung dienen, zu privilegieren. Diese Art von Anlagen ist für eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Betrieben attraktiv, um den schnellen Einstieg in Agri-PV zu realisieren.

Fixe Prämie für Unterkonstruktion zweifelhaft

Für große hoch aufgeständerte Agri-PV-Anlagen besteht im Rahmen der Regelausschreibungen des EEG zukünftig zusätzlich ein Anspruch auf eine Prämie in Höhe von 1,2 Cent pro Kilowattstunde, um die Mehrkosten für die aufwändigere Unterkonstruktion zu berücksichtigen. »Wir begrüßen eine spezielle Förderung hoch aufgeständerter Anlagen, weil diese besondere Synergien versprechen, wie zum Beispiel Schutz vor Hagel, Starkregen oder auch zu viel Sonne.« Das sagt Max Trommsdorff, Gruppenleiter Agri-Photovoltaik am Fraunhofer ISE. Zweifel bestehen jedoch an der Effizienz und Zielgenauigkeit einer fixen Prämie. »Die aktuell stark schwankenden Stahlpreise machen es praktisch unmöglich, die Mehrkosten für die Unterkonstruktion hoch aufgeständerter Anlagen exakt vorherzusagen. Nach unserer Einschätzung wären deshalb eigene Zuschlagsvolumina für hoch aufgeständerte Agri-PV geeigneter als eine fixe Prämie im Rahmen der EEG-Ausschreibungen.» Dadurch lasse sich eine Überförderung vermeiden und ein nennenswerter Ausbau hoch aufgeständerter Agri-PV-Anlagen sichergestellen.

Die im Januar 2023 in Kraft tretenden Novelle des EEG bringt bereits wichtige Rahmenbedingungen für den zukünftigen Markthochlauf der Agri-Photovoltaik auf den Weg. So ist es zukünftig möglich, im Rahmen der Regelausschreibungen des EEG eine Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erhalten. Gleichzeitig soll bezüglich der EU-Direktzahlungen ab 2023 ein gesetzlicher Anspruch auf 85 Prozent der flächenbezogenen Zahlungen bestehen.

14.10.2022 | Quelle: Fraunhofer ISE | © Solarserver / Solarthemen Media GmbH

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