Bundesländer: PV für Vereine steuerlich begünstigen

Zwei Dächer mit Photovoltaik (Einfamilienhäuser)Foto: Guido Bröer
Die norddeutschen Länder setzen sich dafür ein, dass Vereine steuerliche Vorteile genießen, wenn sie eine PV-Anlage betreiben. Dafür soll die 45.000 Euro-Grenze entfallen.

Die norddeutschen Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein machen sich dafür stark, steuerliche Vorteile bei PV für Vereine zu schaffen. Wie sie gemeinsam mitteilten, gehe es darum, gemeinnützige Organisationen beim Betrieb einer Photovoltaikanlage steuerlich stärker zu unterstützen. Das sei wichtig, damit sie wie Privathaushalte einfach, unbürokratisch und steuerlich begünstigt Photovoltaikanlagen errichten und betreiben können. Vor allem gelte es bei Vereinen sicherzustellenn, dass Photovoltaikanlagen nicht dazu führen, dass sich z.B. mit einer Vereinsgaststätte plötzlich die Besteuerung insgesamt nachteilig verändert.

Übersteigen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, insgesamt 45.000 Euro im Jahr, so ist gesetzlich geregelt, dass die diesen Geschäftsbetrieben zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer unterliegen. In ihrem gemeinsamen Antrag fordern die Länder nun, dass die steuerfreien Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage für das Überschreiten der 45.000-Euro-Grenze im wirtschaftlichen Betrieb ohne Relevanz sind. 

Die Länder Hamburg, Schleswig Holstein und Mecklenburg-Vorpommern weisen in einer weiteren gemeinsamen Initiative für den Bundesrat auf eine Unklarheit im Gesetzesentwurf hin und schlagen eine prägnantere Formulierung vor, damit von den beabsichtigten Vergünstigungen auch die Eigentümer solcher Gebäude profitieren, die keine Einfamilienhäuser sind und überwiegend, aber nicht ausschließlich für gewerbliche Zwecke genutzt werden. So können auch Kleingewerbetreibende besser von dieser Regelung profitieren.

Damit wollen die Bundesländer die neuen Steuerbestimmungen für Photovoltaikanlagen erweitern. Detailierte Informationen zur steuerlichen Behandlung von Photovoltaik-Anlagen hat Andreas Witt in einem Solarthemen-Betrag zusammengetragen.

Photovoltaik steuergünstig für gemeinnützige Organisationen

Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Angesichts der Energiekrise ist der Ausbau erneuerbarer Energien wichtiger denn je. Deshalb ist es gut und richtig, wenn wir über steuerliche Erleichterungen zusätzliche Anreize für den Betrieb von Photovoltaikanalgen schaffen. Mit dieser Initiative greifen wir Hinweise von Sportvereinen aus Hamburg auf. Die Rechtslage wird sich künftig erheblich verbessern – da setzen wir nun noch einen drauf. Wenn am Ende die Einnahmen aus dem Betrieb einer PV-Anlagen nämlich dazu führen, dass ein Verein über die Einnahmen-Grenze kommt und damit Steuern zahlen müsste, wäre das kontraproduktiv. Hier setzen wir mit unserer Initiative an und sorgen dafür, dass gemeinnützige Organisation genügend Spielraum haben, um mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage ihrerseits einen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien leisten zu können.“ 

Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl: „Wir wollen gemeinnützige Organisationen steuerlich unterstützen, wenn sie Photovoltaikanlagen errichten. Die Einkünfte aus dem erzeugten Strom sind für sie in Teilen steuerfrei. Das ist Anreiz, erneuerbare Energien zu erzeugen und damit gut für das Klima. Und es hilft gemeinnützigen Organisationen, die erzielten Einnahmen für ihre wichtige gesellschaftliche Aufgabe zu nutzen.“

Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Bereits im August wurde in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, kleine Photovoltaikanlagen für Balkone zu fördern. Die vorliegende Initiative stellt einen für den gemeinnützigen Sektor wichtigen Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität dar. Wer auf erneuerbare Energien setzt, sollte keine steuerlichen Nachteile hinnehmen müssen.“

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold: „Um die Energiewende mit Kraft und Dynamik voranzubringen, müssen alle Bereiche der Gesellschaft mitgedacht werden. Es braucht flexibles, schnelles und unbürokratisches Denken und Handeln, um die Energieversorgung sicherzustellen. Mit der heutigen Initiative ziehen die norddeutschen Länder erneut an einem Strang.“

14.10.2022 | Quelle: Finanzbehörde Hamburg | © Solarserver / Solarthemen Media GmbH 

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