Ziele für die kommunale Wärmeplanung

Thermografieaufnahme einer StraßeneckeFoto: smuki / stock.adobe.com
Die Ermittlung des Wärmebedarfs von Gebäuden und Quartieren ist Teil der kommunalen Wärmeplanung. Thermografie, die die Wärmeverluste von Gebäuden zeigt, ist dafür allerdings nicht das Instrument.
Für die Wärmewende hin zu erneuerbaren Energien müssen die Engergieversorgungsstrukturen in vielen Städten und Gemeinden komplett auf neue Füße gestellt werden. Dazu soll die kommunale Wärmeplanung einen Beitrag leisten. Wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, ist es da­für allerdings auch wichtig, die kommunikativen Prozesse zu beachten und Flächen für die Wärmeerzeu­gung vorzusehen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zeigte sich im Juli mit seinem Diskussionspapier zu einen bundesweiten Gesetz für die kommunale Wärmeplanung vorsichtig. „Der vorliegende Entwurf ist unverbindlich”, so das Ministerium. Er enthalte keinen Anspruch auf Voll­sständigkeit und keine verbindlichen Vorfestlegungen für die spätere Ausgestaltung des vorgeschlagenen Bundesgesetzes für die kommunale Wär­meplanung.

Kommunale Wärmeplanung: Gesetz im Jahr 2023

Dabei verfolgt das BMWK für ein neues Gesetz mit Länderbeteiligung einen durchaus ambitionierten Zeitplan. Ende Oktober will es einen Referentenentwurf zum Gesetz vor­legen. Der Kabinettsbeschluss soll nach Aussage von Minister Robert Habeck Ende 2022 beschlossen sein. Und bis Ende des 2. Quartals 2023 strebt er den Abschluss des parlamentarischen Verfahrens an. Inkrafttreten könnte das Gesetz dann zum Ende des 3. Quartals 2023.
Die Wärmeplanung soll den Akteuren nach Aussage des BMWK verbindlich Orientierung geben, in welchem Teil des Gemeindegebiets vorrangig welche Art der Wärme­versorgung eingesetzt werden soll.

Ziel: Klimaneutralität 2045

Das BMWK sagt aber auch klar: Das rechtlich bindende Ziel der Klimaneutralität gelte auch für die Wärmeversorgung. „Das heißt konkret: Innerhalb von 23 Jahren muss die Wärmeversorgung in jeder Kommune auf der Basis von erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme erfolgen.”
Die Ampelkoalition hat sich schon bei ihrem Start auf die flächendeckende Einführung der kommunalen Wämeplanung verständigt. Und die sei ohne eine verbindliche Regelung auf Bundesebene nicht in der erforderlichen Geschwindigkeit zu realisieren, so das Ministerium. „Die Wärmeplanung sollte für die beteiligten staatlichen Stellen daher als verpflichtende Aufgabe ausgestaltet werden.”

Finanzielle Unterstützung

Dabei will Habeck mit dem Bundesgesetz die Möglichkeit schaffen, die Länder und durch sie mittelbar auch Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung finanziell zu unter­stützen. Offen ist aber noch die Frage, wie die Kostenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen aussehen soll.

Das BMWK beabsichtigt, die verpflichtende Wärmeplanung für Kommunen mit mehr als etwa 10.000 bis 20.000 Einwohnern vorzusehen. Für diese sieht es vier Schritte für die Wärmeplanung vor:
– die Erstellung eines Wärmeplans,
– die Beteiligung betroffener Akteure im Planerstellungsprozess,
– die Verabschiedung des Wärmeplans als Rechtsakt mit rechtlicher Außenwirkung,
– die Koordinierung/Steuerung der Umsetzung des Wärmeplans.
Auf die Kommunen kommt so eine herausfordernde Aufgabe zu, die sie häufig wohl nur lösen, wenn sie darauf spezialisierte Planungsbüros einsetzen. Und diese kommen damit in eine Schlüsselposition auch für den Einsatz erneuerbarer Energien.

Defizite in Wärmeplänen

Bereits in den vergangenen Monaten sind Wärmepläne erstellt worden. Doch offenbar sind in einem Teil von ihnen Defizite erkennbar. So fehlen in diesen Wärmeplänen Aussagen zu den Flächen für den Einsatz erneuerbare Energien. Insbesondere in rein datenbasierten Plänen, die teils lediglich die derzeitigen Flächennutzungspläne übernommen haben, reduzieren sich die Wärmepläne so auf eine Bestandsaufnahme.

Aus Sicht von Max Peters, den Leiter des Kompetenzzentrums Wärmewende der Kimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW), sind diese Schwachstellen in „Vorgängerkonzepten” zu finden. Sie spiegelten nicht wider, was eine kommunale Wärmeplanung leisten könne.

In Baden-Württemberg arbeiten nach Aussage von Peters schon sehr viele Kommunen an ihrer Wärmeplanung. Schon bald sind sie im Ländle ab einer bestimmten Einwohnerzahl verpflichtend. Wichtig sei es, sie als strategisches Instrument zu begreifen. Häufig wollten Kommunen lieber direkt in die Maßnahmenplanung einsteigen. Die Wärmeplanung sei dem aber vorgeschaltet.

Ziel sei es, den Wärmebedarf, die Einsparoptionen aber auch die Erzeugungspotenziale u.a. für den Einsatz erneuerbarer Energien zu ermitteln. Und das müsse auch beinhalten, sich mit den Flächen für den Bau zum Beispiel von großflächigen Solarthermieanlagen und Speichern zu befassen, sofern diese ins Wärmekonzept einer Kommune gehören. Wichtig ist Peters auch, die kommunale Wärmeplanung als ein rollierendes Instrument zu begreifen, das in regelmäßigen Abständen zu überarbeiten und zu aktualisieren ist.

Kommunale Wärmeplanung: Pilotprojekt in Lörrach

Schon früh hatte sich der Kreis­tag von Lörrach für einen kommunalen Wärmeplan als Pilotprojekt entschieden. Er umfasst 35 selbstständige Kommunen. Dieser Wärmeplan wurde nun fertiggestellt. Beteiligt war daran auch das Planungsbüro endura kommunal. Deren Geschäftsführer Rolf Pfeifer zieht aus dem Pilotprojekt Schlussfolgerungen, die aus seiner Sicht auch für die kommende Bundesgesetzgebung wichtig sind. So sei für ihn klar geworden, dass sich die großen und mittelgroßen Städte nicht allein aus erneuerbaren Energien versorgen könnten. Sie bräuchten das Umland, die ländlichen Flächengemeinden. Es könne nicht zielführend sein, auf strombasierte Lösungen in Kombination mit Windkraft aus der Nordsee oder Wasserstoff aus Chile zu setzen. Die kommunale Wärmeplanung könne nicht losgelöst von der Erzeugung betrachtet werden. Dabei ist sie für Pfeifer erst ab einer bestimmten Größe sinnvoll.

Daten allein reichen nicht

Auch ist für Pfeifer entscheidend, bei der kommunalen Wärmeplanung großen Wert auf die Kommunikation, mög­liche Konflikte und die Prozesse zu legen. Unternehmen, die gut Daten generieren könnten, sollten auch beteiligt sein. Doch allein mit einer theoretischen Analyse und bunten Grafiken scheitere die Wärmewende. Die Beteiligung der Akteure sei zwingend notwendig. „Es ist wirklich wichtig, dass die politischen Vertreter das verstehen”, so Pfeifer.

Die Wärmewende brauche die Fläche, sagt Pfeifer. Die müsse man sich aber auch genau ansehen, damit zum Beispiel wertvolle Ackerflächen nicht unbesehen zu Potenzialflächen für Erneuerbare würden. Es müsse in der Wärmeplanung an einem bestimmten Punkt auch konkret um die Frage gehen, wo die Heizzentrale oder die Solaranlage hinkomme. Dies spiele in der kommunalen Wärmeplanung derzeit aber nicht immer eine Rolle.

17.10.2022 | Autor: Andreas Witt
© Solarthemen Media GmbH

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