EREF fordert alle EU-Staaten zu Austritt aus Energiecharta auf

Zehn EU-Energieorganisationen fordern die Europäische Kommission auf, die veraltete EU-Strategie für Heizung und Kühlung zu überarbeiten.Foto: artjazz / stock.adobe.com
Frankreich, die Niederlande, Polen und Spanien sind bereits dabei, aus der Energiecharta (ECT) auszutreten. Die European Renewable Energy Federation (EREF) fordert die übrigen EU-Mitgliedstaaten nun auf, es ihnen gleich zu tun.

Die Energiecharta soll Investitionen von Unternehmen in Energieprojekte schützen (auch Investitionen in erneuerbare Energien gegen rückwirkende Kürzungen). Am 22. November wollen die Mitglieder auf der Energiecharta-Konferenz in der Mongolei über eine Modernisierung abstimmen.

„Modernisierung“ der Energiecharta würde fossile Investitionen bis mindestens 2033 schützen

Würden die neuen Grundsatzvereinbarungen so beschlossen, wie sie nach 15 Verhandlungsrunden vorliegen, würden sie Investitionen in fossile Brennstoffe im Rahmen eines Streitbeilegungsmechanismus zwischen Staat und Investoren bis mindestens 2033 schützen. Das heißt: Staaten die Konditionen für fossile Energien verschlechtern, riskieren Schadensersatzansprüche. Für Investitionen in Erdgas-Projekte würde der Schutz bis 2043 gelten. Zudem würden die Grundsatzvereinbarungen einen Schutz für ausländische Investitionen in Technologien einführen, die nur benötigt würden, wenn Europa nicht zu 100 % auf erneuerbare Energien umsteigt.

Diese Änderungen seien nicht mit dem EU-Ziel für die Klimaneutralität vereinbar, schreibt EREF mit Verweis auf die Stellungnahme des französischen Hohen Rats für Klimafragen. Diese Stellungnahme habe maßgeblich zur Entscheidung von des französischen Präsidenten Macron beigetragen, Frankreich aus dem ECT zurückzuziehen. Die EU und die andere Mitgliedstaaten könnten eine wissenschaftlich fundierte Empfehlung eines unabhängigen Gremiums von hochqualifizierten französischen Wissenschaftler nicht ignorieren, so EREF.

EREF befürchtet einen Lock-in-Effekt für CO2-emittierende Technologien durch die Schlichtungsverfahren. Diese Gefahr sei auch im Bericht des Weltklimarates IPCC von 2022 bereits betont worden.

Um den Umstieg auf 100 Prozent erneuerbare Energien zu schaffen, müsse die EU die Ära der fossilen Brennstoffe sofort beenden. Dafür sei es nötig, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten aus der Energiecharta austreten und die neue Grundsatzvereinbarung ablehnen.

Gelten die Klauseln der Energiecharta noch 20 Jahre nach dem Austritt?

Die Energiecharta sieht gemäß ihres Zwecks, Investitionen zu schützen, vor, dass die Vereinbarungen auch bei einem Austritt für 20 Jahre weiter gelten. EREF-Direktorin Dörte Fouquet geht jedoch davon aus, dass diese Regelung bei einem massiven und koordinierten Austritt von Mitgliedern nicht mehr greifen würde. Die Umstände hätten sich seit dem Entstehen der Energiecharta grundlegend verändert. Es gelte der Rechtsgrundsatz „clausibus rebus sic stantibus“ („bei so stehenden Dingen“). Dieser besagt, dass eine dauerhafte Vereinbarung nur so lange gelten kann, wie die Rahmenbedingungen noch vergleichbar sind.  

24.10.2022 | Quelle: EREF | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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