BEG 2023: BAFA-Förderung für Pellets nur noch mit Solarthermie?

Pellets und SOlarthermie- Symbolbild für Änderungen an der BEG 2023Fotos: Fotos: Andreas Franke/stock.adobe.com (l.), Guido Bröer (r.)
Ist eine Pelletsheizung künftig nur noch in Verbindung mit Solarthermie förderfähig?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat jetzt Richtlinien-Entwürfe für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) durch BAFA und KfW ab Januar 2023 erstellt. Ein Detail: Nach den BMWK-Plänen würden Biomassekessel nur noch in Verbindung mit einer Solarthermie-Anlage gefördert.

Das letzte Wort ist über die ab 1. Januar 2023 geplanten Änderungen der BEG-Förderung noch nicht gesprochen. Einen Tag lang läuft noch die Anhörungsfrist für die Branchenverbände. Nachdem das Ministerium bereits Mitte September im Branchenkreis erste Ideen für die BEG-Reform informell präsentiert hatte, präzisiert es mit den Richtlinienentwürfen nun seine Pläne.

Pellets-Förderung nur noch in Kombi mit Solaranlage

Eine deutliche Änderung hat das Ministerium in den letzten Wochen im Bereich der Biomasse-Kessel vorgenommen. Hatten die Pläne zu verschärften Emmissions- und Effizienzwerten die Branche bereits im September in Aufruhr versetzt, so zeigte sich das BMWK davon unbeeindruckt und legt sogar noch nach: Künftig soll das BAFA eine Förderung für Pelletskessel, Hackschnitzel- und Scheitholzvergaser nur noch in Verbindung mit einer Solarthermieanlage gewähren. Bei der Effizienzhausförderung der KfW bestünde diese Einschränkung laut Richtlinienentwurf BEG WG und BEG NWG nicht.

Stopp der Bonusförderung für EE-Hybrid

Dafür würde der Fördertatbestand „EE-Hybridanlage“ aus dem Förderkatalog der BEG Einzelmaßnahmen entfallen. Eine Pellets-Solar-Kombination, die bislang als „Hybridanlage“ insgesamt mit Kesseltauschbonus eine Förderung von 35 Prozent bekommt, würde künftig mit zwei verschiedenen Fördersätzen bezuschusst: Für die Solarthermie gäbe es normalerweise 35 Prozent (25 % plus 10 % Kesseltauschbonus); die Pellets-Anlage bekäme 20 Prozent (10 % plus 10 % Kesseltauschbonus). Gespannt sein dürfte man in diesem Fall allerdings auf die FAQ-Liste der Förderbehörden. Denn dann müssten wohl einzelne Anlagenkomponenten wie Steuerung und Kombi-Speicher sowie Umfeldmaßnahmen wie hydraulischer Abgleich und Öltankentsorgung jeweils den verschiedenen Fördersätzen zugeordnet werden. Gegenüber der aktuell geltenden BEG-Richtlinie würde sich die Höhe der Förderung für Solar-Biomasse-Kombianlagen insgesamt verringern.

Während die Biomasse-Verbände die Beschränkung der Förderung auf Solar-Kombianlagen ablehnen, begrüßt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) diese prinzipiell. Beide Verbände fürchten allerdings, dass die anspruchsvollen Emissions-Grenzwerte wegen der damit verbundenen höheren Kosten in Verbindung mit der weiter abgesenkten Gesamtförderung eher kontraproduktiv wirken könnten. Hausbesitzer könnten von sinnvollen Heizungssanierungen absehen oder sich für ungeförderte Billig-Biomassekessel fragwürdiger Qualität entscheiden.

Über weitere Details der geplanten BEG-Novelle haben wir vor zwei Wochen in einem Solarthemen-Artikel berichtet.

25.10.2022 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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