BNetzA-Positionspapier zu Messeinrichtungen bei Inbetriebnahme von EEG-Anlagen
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat laut Clearingstelle EEG|KWKG am 28. Oktober 2022 das Positionspapier BK6-22-362 zur verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen bei der Inbetriebnahme von EEG-Anlagen veröffentlicht. Vor dem Hintergrund von erheblich verzögerten Inbetriebnahmen von Erneuerbare-Energien-Anlagen, welche auch durch Lieferengpässe bei den benötigten Zählermodellen hervorgerufen werden, beinhaltet das Positionspapier Klarstellungen. Es nennt unter anderem der Einbau von lagermäßig vorhandenen Messeinrichtungen durch eine fachkundige Person und der vorübergehende Rückgriff auf andere Messeinrichtungen.
Inbetriebnahme von EEG-Anlagen durch Ersatzmaßnahme ermöglichen
Auch sei der Einbau einer Messeinrichtung als Ersatzmaßnahme durch den Anschlussnutzer oder den Anlagenbetreiber möglich. Das sei dann der Fall, wenn der Messstellenbetrieber eine Wartezeit von mehr als einem Monat ab Beantragung zur Setzung der erforderlichen Messeinrichtung überschreitet.
Das Positionspapier der Bundesnetzagentur zur verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen bei Inbetriebnahme von EEG-Anlagen ist unter diesem Link zu finden.
Häufige Rechtsfragen zur Floating-PV
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat zudem die Häufige Rechtsfrage Nr. 3 „Sind PV-Anlagen, die auf Gewässern schwimmen (Floating-PV), vergütungsfähig?“ aktualisiert. Hierin beleuchtet die Clearingstelle die Fördervoraussetzungen für schwimmende PV-Anlagen auf Gewässern, insbesondere im Rahmen der Innovationsausschreibungen. Zudem erläutert sie die Anforderungen des neuen Vergütungstatbestandes für Floating-PV-Anlagen.
Kostentragung beim Netzanschluss von EEG-Anlagen
1.11.2022 | Quelle: Clearingstelle EEG|KWKG | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH