Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen: Landgericht weist Patentklage von Wobben Properties ab

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das System der Light Guard GmbH zur Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen keine Technologie nutzt, die unter dem Patentschutz der Wobben Properties GmbH steht.Foto: dk-fotowelt / stock.adobe.com
Windkraftanlage bei Nacht
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das System der Light Guard GmbH zur Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen keine Technologie nutzt, die unter dem Patentschutz der Wobben Properties GmbH steht.

In der Patentangelegenheit zwischen der Wobben Properties GmbH und der Light Guard GmbH ist es zu einer Entscheidung gekommen. Das Landgericht Düsseldorf hat laut Light Guard die Klage der Wobben Properties, die Patente für den Windenergieanlagenhersteller Enercon verwaltet, erstinstanzlich abgewiesen. Inhalt der Auseinandersetzung war das europäische Patent EP 1 984 622 B1, bei dem es um transponderbasierte bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) an Windenergieanlagen geht.

Im Gerichtsverfahren sollte geklärt werden, ob das light:guard-System eine Technologie nutzt, welche vom Patentanspruch der Wobben Properties GmbH umfasst ist. Das Landgericht Düsseldorf verneinte eine Verletzung des Patentanspruchs durch das von der Light Guard GmbH verwendete System. Eine außergerichtliche Einigung im Vorfeld der Klage konnten die beiden Unternehmen nicht erreichen.

Die Entwicklung des transponderbasierten light:guard-Systems für die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen erfolgte laut Unternehmen in enger Abstimmung mit verschiedenen Patentanwält:innen, darunter auch ein Spezialist eines Windenergieanlagenherstellers. Light Guard war daher überzeugt, ein System entwickelt zu haben, ohne die im Patent genannten Ansprüche zu berühren. Ein Angebot zur Lizenzannahme, welches Wobben Properties an Light Guard übermittelt hatte, hat das Unternehmen aus diesem Grund abgelehnt. Der folgende Austausch von Argumenten blieb erfolglos, daher musste nun das Gericht entscheiden.

„Wir freuen uns, dass das Gericht nach Prüfung unserer Technologie zu dem Ergebnis kam, dass keine Verletzungshandlung durch uns vorliegt. Wir erhoffen uns durch die Klärung auch eine noch bessere und intensivere Zusammenarbeit mit der Enercon-Gruppe“, sagt Willi Lehmann, Geschäftsführer der Light:Guard.

3.11.2022 | Quelle: Light Guard | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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