Bund lobt Reform der EU-Klimaschutzverordnung
Das Bundeswirtschaftsministerium zeigt sich erfreut über die Reform der EU-Klimaschutzverordnung. Auf diese Reform hatten sich das Europäische Parlament und der Rat der Umwelt- und Klimaschutzminister*innen geeinigt. Sie sieht eine neue Aufteilung der Klimaschutzziele für alle EU-Mitglieder vor. Wie das Ministerium mitteilte, geht es hierbei darum, dass alle EU-Staaten bis 2030 ihre Emissionen im Verkehr, in der Landwirtschaft und im Gebäudebereich um 40 % gegenüber 2005 reduzieren. Damit sei die EU-Klimaschutzverordnung an das ambitioniertere EU-Klimaziel für 2030 angepasst worden. Dieses sieht ferner vor, EU weit eine Treibhausgasminderung von 55 Prozent gegenüber 1990 zu erzielen (Fit for 55).
Klimaziele für Sektoren außerhalb des Emissionshandels
Die Reform der EU-Klimaschutzverordnung trage maßgeblich dazu bei, die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55% gegenüber 1990 zu senken. Mit der Klimaschutzverordnung erhalte jeder Mitgliedstaat nun ein verbindliches Klimaziel. Diese gelten für die Bereiche Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfall sowie kleinere Branchen, die nicht unter den Europäischen Emissionshandel fallen. „Diese Ziele sind keine vagen Absichtserklärungen, sondern rechtlich durchsetzbar und finanziell sanktionierbar“, kommentiert Staatssekretär Sven Giegold.
Die Klimaschutzverordnung legt für die Sektoren, die nicht vom bisherigen EU-Emissionshandel abgedeckt sind (Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfall und kleine Industrie) national verbindliche Klimaziele und CO2-Emissionsmengen fest. Damit werden 60% der EU-Treibhausgasemissionen gedeckelt. Der Europäische Emissionhandel für die Energiewirtschaft und große Industrien deckt etwa 40% der CO2-Emissionen in der EU ab. Damit sind nun 100 % aller CO2-Emissionen in der EU gedeckelt und an den Erwerb von Zertifikaten (wenn auch mit jeweils unterschiedlicher Art und Preisgestaltung) bzw. an Emissionsrechte gebunden.
Deutschland stimmt Ziele derzeit ab
Um die Klimaziele zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten entsprechende Klimaschutzmaßnahmen ergreifen. Viele EU-Maßnahmen unterstützen die Mitgliedstaaten dabei, z.B. die CO2-Flottengrenzwerte oder der geplante neue Emissionshandel für Verkehr und Gebäude. Deutschland stimmt den Großteil seiner Maßnahmen, die bis 2030 erfolgen sollen, im Klimaschutzsofortprogramm gerade in der Bundesregierung ab und hat die Ziele der novellierten EU-Klimaschutzverordnung bereits im nationalen Klimaschutzgesetz umgesetzt.
Nach der EU-Entscheidung für CO2-freie PKW und Vans ab 2035, den heutigen Beschlüssen zur Klimaschutzverordnung wollen die EU-Institutionen am morgigen Donnerstag auch eine Einigung zu den Klimaschutzzielen für Wälder und Böden (LULUCF) erreichen. Mit diesen drei Bausteinen unterstreicht die EU die Umsetzung ihres aktuellen nationalen Klimaziels (NDC), das sie bei der UN für alle EU-Staaten auf Basis des Pariser Abkommens hinterlegt hat.
10.11.2022 | Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH