TÜV Rheinland bietet Zertifizierung für gebäudeintegrierte Photovoltaik an

Der TÜV Rheinland hat eine Prüfnorm zur Zertifizierung von gebäudeintegrierten Photovoltaik-Modulen mit der Bezeichnung 2 PfG 2796/02.22 entwickelt.Foto: TÜV Rheinland
Die Fachleute vom TÜV Rheinland untersuchen Eigenschaften von Photovoltaikmodulen, die sowohl für Gebäudeanforderungen als auch elektrotechnische Anforderungen relevant sind.
Die neue Prüfnorm 2 PfG 2796/02.22 vom TÜV Rheinland soll die Einhaltung von Sicherheits- und Qualitätsstandards von gebäudeintegrierten Photovoltaik-Modulen attestieren. Sie dient zudem der Vorbereitungen für eine bauaufsichtliche Zulassung.

Der TÜV Rheinland hat eine Prüfnorm zur Zertifizierung für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Module mit der Bezeichnung 2 PfG 2796/02.22 entwickelt. Damit will das Unternehmen den Weg zu einheitlichen Sicherheits- und Qualitätsstandards für die Inbetriebnahme von BIPV-Anlagen bereiten, einschließlich der Vorbereitungen auf eine bauaufsichtliche Zulassung. BIPV (Building-Integrated-Photovoltaik) steht als Abkürzung für gebäudeintegrierte Photovoltaik, auch bauwerkintegrierte Photovoltaik genannt. Darunter fallen zum Beispiel spezielle farbige PV-Module.

Allein in Deutschland ist laut Statistischem Bundesamt im vergangenen Jahr der Anteil installierter Leistung sämtlicher ans Netz angeschlossener PV-Anlagen um 10 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Das Potenzial speziell für BIPV ist hoch. Dennoch gab es bisher keine Prüfnorm für BIPV-Anlagen, die diesen die Einhaltung vereinheitlichter Sicherheits- und Qualitätsstandards attestiert. Die Folge laut TÜV Rheinland: Intransparenz und Qualitätsmängel sowie damit verbundene Unsicherheiten auf dem BIPV-Markt.

„Die neue TÜV Rheinland-Zertifizierung bietet eine Lösung, gebäudeintegrierte Photovoltaik-Module bereits vor dem Verkauf einem unabhängigen und standardisierten Prüf- und Qualitätssicherungsverfahren zu unterziehen“, sagt Lukas Jakisch, Abteilungsleiter Solar beim TÜV Rheinland. Die Fachleute vom TÜV Rheinland untersuchen Eigenschaften der Photovoltaikmodule, die sowohl für Gebäudeanforderungen als auch elektrotechnische Anforderungen relevant sind. Dabei berücksichtigen sie sowohl die European Construction Product Regulation CPR 305/2011 als auch die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU sowie die CENELEC-Normen. „Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass zertifizierte Produkte strengsten Anforderungen der Qualitäts- und Sicherheitsprüfung genügen“, sagt PV-Experte Lukas Jakisch.

Die aktuellen BIPV-Normen (EN 50583 und IEC 63092) sind keine verpflichtende Produktzertifizierung. Sie dienen jedoch als fachliche Grundlage zur Entwicklung der 2 PfG 2796 TÜV Rheinland-Norm. Diese bietet die Anforderungen an die Qualifizierung und Zertifizierung von BIPV-Modulen Somit soll die Zertifizierung für gebäudeintegrierte Photovoltaik das Vertrauen der Händler, Hersteller und Abnehmer in die Produktqualität stärken.

14.11.2022 | Quelle: TÜV Rheinland | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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