EU: Genehmigungen für Erneuerbare beschleunigen!
Mit dem EEG 2023 hat der Bundestag bereits die Situation für Anlagenbetreiber in Deutschland deutlich verbessert. So müssen ihnen die Netzbetreiber spätestens nach acht Wochen alle erforderlichen Informationen für den Netzanschluss zukommen lassen, darunter einen Zeitplan für die unverzügliche Herstellung des Anschlusses. Bei Erneuerbare-Energien-Anlagen bis 10,8 Kilowatt reduziert sich die Frist auf einen Monat. Verpasst der Netzbetreiber dies, so kann der Betreiber die Anlage anschließen lassen.
Reduktion der Genehmigungszeit auf 1 Monat bis 50 kW
Am 9. November hat die EU-Kommission den Entwurf für eine neue „Dringlichkeitsrichtlinie” vorgelegt. Damit folgt sie laut eigener Aussage dem Europäischen Rat, der bei seiner Sitzung am 20. und 21. Oktober eine rasche Vereinfachung der Genehmigungsverfahren gefordert hatte, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Den nun vorgelegten Entwurf sieht die Kommission als „Notfallmaßnahme”, die zunächst nur für ein Jahr gelten soll.
Generell will die Kommission damit den EE-Anlagen in Europa mehr Bedeutung beimessen. Deren Errichtung würde in ganz Europa von „überwiegendem öffentlichem Interesse sein”, wie es auch das neue deutsche EEG schon bestimmt.
Besonders schnelle Genehmigungen sieht die EU-Kommission für PV- und Solarthermieanlagen vor, die auf baulichen Anlagen errichtet werden sollen. Sie sollen nicht länger als einen Monat dauern. Bei Anlagen bis 50 kW, die der Betreiber auch für den Eigenverbrauch nutzt, sieht der Richtlinienentwurf zudem vor, dass von einer stillschweigenden Erlaubnis auszugehen ist, wenn sich Behörden oder Netzbetreiber bis dahin nicht zu dem angemeldeten Vorhaben äußern.
Schnellere Genehmigung für Repowering
Von der zweiten Beschleunigung profitieren Repowering-Projekte, sofern ihre Leistung nicht um mehr als 15 Prozent steigt. Wenn außerdem keine gravierenden Umweltauswirkungen zu erwarten sind, soll auch hier die Genehmigung innerhalb eines Monats erfolgen. Und auch sonst will die Kommission die Anforderungen an Repowering-Projekten einschränken. So sollen sich eventuell erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfungen nur auf die Erweiterung oder Änderungen der Projekte konzentrieren.
Die dritte Beschleunigung betrifft Wärmepumpen. Für sie sollen die Genehmigungsverfahren in der ganzen EU nicht länger als drei Monate dauern. Bei systemkompatiblen Anlagen bis 12 kW soll die Genehmigung generell als erteilt gelten. Dies gilt unter bestimmten Bedingungen auch für Anlagen bis 50 kW.
Für andere EE-Projekte verkürzen sich die Genehmigungszeiten durch die Richtlinie, die auch noch durch die Gremien muss, jedoch nicht.
18.11.2022 | Autor: Andreas Witt
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