DUH warnt vor LNG-Terminalschiff in Brunsbüttel
Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) möchte die Landesregierung Schleswig-Holstein das LNG-Terminalschiff (FSRU) „Höegh Gannet“ am Standort Brunsbüttel ohne die Durchführung eines Genehmigungsverfahren in Betrieb nehmen. Dies geht aus einem Schreiben der Landesregierung an die DUH sowie aus dem wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren hervor. Wie die DUH mitteilte, hat sie nun in diesem Verfahren eine Einwendung abgegeben. Laut Schreiben der Landesregierung soll der Betrieb der „Höegh Gannet“ im Elbehafen Brunsbüttel lediglich angezeigt werden. Ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren solle aber erst im kommenden Jahr kommen, wenn die „Höegh Gannet“ circa 80 Meter weiter einen neuen Anleger anlaufe. Mit der noch vor Weihnachten geplanten Inbetriebnahme entfallen so zunächst die störfall- und umweltrechtlichen Prüfungen.
„LNG-Terminal ist Störfallbetrieb“
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „Es ist völlig unverständlich, warum die Landesregierung auf ein ordentliches Verfahren zur Genehmigung des Betriebs des LNG-Terminalschiffs in Brunsbüttel verzichten möchte. An allen anderen Standorten in Deutschland hat es ein solches Verfahren gegeben. In Schleswig-Holstein gelten dieselben rechtlichen Vorgaben. Dies gilt insbesondere für einen so gefährlichen Störfallbetrieb wie den eines LNG-Terminals. Eine solche Infrastruktur darf aus gutem Grund nicht im Blindflug betrieben werden. Mit Blick auf Versorgungssicherheit ist es ein unnötiges Vabanque-Spiel der Landesregierung, auf ein ordentliches Genehmigungsverfahren zu verzichten.“
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat gegenüber der DUH argumentiert, dass ein Genehmigungsverfahren nicht notwendig sei. Der Grund: das LNG-Terminalschiff liege weniger als zwölf Monate an seinem ersten Standort. Nach Abschluss der Bauarbeiten an dem neuen Anleger soll das Schiff dorthin und um circa 80 Meter von Bordwand zu Bordwand verlegt werden. Die Umweltgesetzgebung schreibt jedoch vor, dass ein Genehmigungsverfahren auch dann notwendig ist, wenn eine Anlage innerhalb eines Betriebsgeländes versetzt wird. Entscheidend ist dabei, dass der Kreis der Betroffenen identisch ist. Das ist in Brunsbüttel mit den geplanten Standorten eindeutig der Fall, was schon zu Beginn des Projektes ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich macht.
„Keine transparente Öffentlichkeitsbeteiligung“
Constantin Zerger, DUH-Leiter Energie und Klimaschutz: „Ein LNG-Terminalschiff fällt nicht vom Himmel. Seit zehn Monaten ist klar, dass in Brunsbüttel eine solche Anlage in Betrieb genommen werden soll. Trotzdem haben es die Behörden und die Landesregierung versäumt, ein ordentliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. Die Einhaltung von Umweltgesetzen und vor allem von störfallrechtlichen Vorgaben darf aber nicht leichtfertig auf Seite geschoben werden, auch nicht in der Energiekrise. Der Betreiber RWE, die zuständigen Behörden und die Landesregierung müssen jetzt die Hausaufgaben nachholen und so schnell wie möglich die Antragsunterlagen vorlegen. Ansonsten wird der Zeitplan für die Inbetriebnahme in Gefahr geraten.“
Die DUH kritisiert darüber hinaus, dass keine vollständige und transparente Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren für die wasserrechtliche Erlaubnis stattgefunden hat. Nur ausgewählte Verbände wurden beteiligt. Dies ist insbesondere bei einem Verfahren für einen Störfallbetrieb schlicht nicht nachzuvollziehen.
5.12.2022 | Quelle: DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH