BDEW fordert klare Vorschriften für Stromspeicher

Grafik zeigt einen Batterie-Speicher im Container mit Windenergie und PhotovoltaikGrafik: Negro Elkha / stock.adobe.com
Windenergie, Photovoltaik und Batteriespeicher können zur Stabilisierung der Stromnetze zusammenwirken.
Administrative Hemnisse müssen schnell beseitigt werden, damit Stromspeicher ihren Beitrag zur Energiewende leisten können. Das fordert der BDEW in einem Positionspapier.

Der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft fordert zügig die notwendigen Vorschriften für Stromspeicher zu erlassen. Nur so ließen sich die Potenziale der Speicher erschließen, so der Verband. Schließlich seien Stromspeicher ein unverzichtbarer Baustein zur Erreichung eines klimaneutralen Stromsystems. Sie speichern den fluktuierend erzeugten Strom aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen und geben ihn bei Bedarf wieder ab. Dadurch stabilisieren sie unabhängig von fossilen Grundlastkraftwerken die Stromnetze und gleichen Erzeugungs- und Nachfragespitzen an den Strommärkten aus. Nach dem Beschluss des Koalitionsvertrags „Speicher als eigenständige Säule der Energieversorgung neu zu definieren“, müssten jetzt endlich die mit dem Osterpaket verabschiedeten konkreten Rechtsvorschriften kommen.

Gespeichter Strom wird zweifach belastet

So ist beispielsweise gespeicherter Strom derzeit teurer, weil er grundsätzlich zum einen bei der Einspeisung in den Speicher und ein zweites Mal bei der späteren Nutzung mit Gebühren belegt wird. Das sei weder nachvollziehbar noch zielführend. Nur mit hohem administrativem Aufwand lasse sich diese Doppelbelastung zwischengespeicherter elektrischer Energie teilweise vermeiden. Wie sich solche Hemmnisse abbauen lassen, will der BDEW in einem Positionspier zeigen. Es trägt den Namen „Energiewende ermöglichen – drei Schritte, um das Potential von Stromspeichern zu heben“.

Das Papier identifiziert das Potenzial von Stromspeichern und die Kriterien, die Stromspeicher ausmachen, benennt den Handlungs- und Anpassungsbedarf, um mögliche Rechtsunsicherheiten bei der Umsetzung der mit dem Osterpaket beschlossenen Speicherdefinition auszuschließen und zeigt die notwendigen Stellschrauben im energiewirtschaftlichen Rechtsrahmen zur Erschließung des Beitrags von Stromspeichern zum Gelingen der Energiewende. Dies betrifft zum Beispiel eine kohärente Definition von Energiespeicherung, die Befreiung von Netznutzungsentgelten und die Rolle von Speichern im EEG.

„In einem Energieversorgungssystem, das zunehmend auf volatile Erneuerbare Energien aufbaut, werden Flexibilitätsoptionen zum Ausgleich von Erzeugungs-, Last- und Strompreisschwankungen und zur Stabilisierung des Gesamtsystems immer wichtiger“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Es gelte daher, Restriktionen für Stromspeicher dringend abzubauen. „Dazu gehört es in erster Linie, den Begriff ‚Energiespeicherung‘ im gesamten nationalen Rechtsrahmen kohärent zu definieren und im Sinne der Strombinnenmarktrichtlinie zu beschreiben.“ So lasse sich eine falsche Ausweisung von Strommengen in der Strombilanz und eine doppelte Belastung von zwischengespeichertem Strom vermeiden.

8.12.2022 | Quelle: BDEW| © Solarserver / Solarthemen Media GmbH

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