Förderung Elektroauto 2023: Beim Bafa-Umweltbonus ist Eile geboten

Zu sehen ist ein Elektroauto. Der Bericht zum Elektromobilitätsgesetz prüft Privilegien für Elektrofahrzeuge kritisch.Foto: FPM-BERLIN / stock.adobe.com
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die neuen Regelungen für die Förderung von Elektroautos durch das BAFA im Bundesanzeiger veröffentlicht. Jetzt drängt vor allem bei Unternehmen und anderen Organisationen die Zeit. Sie müssen neue Fahrzeuge, für die sie eine Förderung erhalten wollen, noch vor dem 31. August 2023 anmelden. Klar ist jetzt auch, wie es im Jahr 2024 weitergeht.

Bei der Förderung für ein Elektroauto, dem sogenannten Umweltbonus, differenziert das BMWK ab dem Jahr 2023 zwischen verschiedenen Antragsteller:innen. Nur noch bis zum 31. August 2023 dürfen Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) einen Förderantrag stellen. Ab dem 1. September können nur noch Privatpersonen die Bafa-Förderung erhalten. Dabei hat sich nichts daran geändert, dass vor der Antragstellung beim Bafa das Auto auf den Antragsteller zuzulassen ist. Für Unternehmen und andere Organisationen bedeutet dies, dass sie den Umweltbonus nur für Elektrofahrzeuge mit entsprechend kurzen Lieferzeiten erhalten können. So ist es im Bundesanzeiger zu lesen.

Förderfähig sind Personenkraftwagen (M1) und Nutzfahrzeuge, für die eine Fahrerlaubnis der Klasse B ausreicht. Wie bereits bekannt kann eine E-Auto-Förderung ab dem 1. Januar 2023 nur noch für reine Elektrofahrzeuge und andere Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emissionen vorweisen, beantragt werden. Die Fahrzeuge müssen auf einer speziellen Liste des Bafa stehen, die auf dieser Internetseite ganz unten zu finden ist. Zuschüsse kann es für Neufahrzeuge und junge Gebrauchtfahrzeuge geben, die noch keinen Umweltbonus erhalten haben.

Umweltbonus für Elektroauto sinkt

Wie bereits zuvor angekündigt, sinkt der Umweltbonus des Bundes ab dem 1. Januar 2023 von maximal 6000 auf maximal 4500 Euro, sofern der Nettolistenpreis des Basisfahrzeugs höchstens 40.000 Euro beträgt. Entscheidend ist der Preis in der Bafa-Liste, der möglicherweise niedriger als der aktuelle Listenpreis ist. Bei Elektrofahrzeugen, deren Listenpreis über 40.000 Euro und maximal bei 65.000 Euro liegt, gibt es im Jahr 2023 eine Bundesförderung von bis zu 3000 Euro. Die gleichen Fördersätze gelten für Leasingfahrzeuge mit einer Leasinglaufzeit von mindestens 24 Monaten. Bei geringeren Laufzeiten sinkt die Fördersumme. Auch sind bei jungen Gebrauchtfahrzeugen die Fördersummen immer geringer als bei Neufahrzeugen.

Haltefrist bei Umweltbonus des Bafa für Elektroauto verlängert

Bislang reicht es, ein Elektroauto sechs zu Monate zu behalten. Nach dieser Zeit kann der Halter das Fahrzeug verkaufen. Diese Frist verlängert der Bund nun auf 12 Monate. 

E-Auto-Förderung ab 2024

Es ist laut Förderrichtlinie vorgesehen, die Förderung für Elektroautos auch noch für im Jahr 2024 neu zugelassene Fahrzeuge zu gewähren. Dabei senkt das BMWK den Umweltbonus aber weiter ab auf 3000 Euro. Und diesen Zuschuss gibt es nur noch für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro. Das heißt, bei Fahrzeugen mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell zwischen 40.000 Euro und 45.000 Euro bleibt der Umweltbonus stabil bei 3000 Euro.

Generell gilt, dass die Auszahlung des Bonus von den verfügbaren Haushaltsmitteln abhängt. Es gibt keine Fördergarantie. Insbesondere bei Zulassungen spät im Jahr riskiert der Autokäufer somit bei der Förderung von Elektroautos leer auszugehen.

Allerdings gibt es weiterhin keine Vorschriften, mit welchem Strom die Elektroautos zu versorgen sind. Und es gibt auch keinen Bonus, falls das Auto nur zertifizierten Ökostrom oder Strom von der eigenen Photovoltaikanlage des Halters tankt.

10.12.2022 | Autor: Andreas Witt
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