BEG-Förderung 2023: Reduktion bei Biomasse, mehr für Wärmenetze
An vielen Stellen gibt es in der von BAFA und KfW verwalteten neuen Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG 2023) im Vergleich zum diesjährigen Förderprogramm Stabilität. Der Solarthemen-Redaktion liegt ein Entwurf vor, der wohl den letzten Stand wiedergibt. Verbindlich ist jedoch erst die Veröffentlichung im Bundesanzeiger, die laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) noch im Jahr 2022 erfolgen soll.
Dabei ist zu beachten, dass das BMWK die Fördersätze schon im Sommer 2022 abgesenkt hat. Noch weiter reduziert sich nun de facto der Fördersatz für Pelletskessel und andere Biomasseheizungen. Der Basis-Zuschuss liegt zwar weiterhin bei 10 Prozent. Hinzu kommen 10 Prozent Heizungstausch-Bonus, falls eine Fossil-Heizung ersetzt wird. Im Jahr 2022 gab es aber noch einen weiteren Bonus von 5 Prozent für besonders emissionsarme Biomasseheizungen. Dieser entfällt nun ebenso wie die Sonderförderung von bis zu 35 Prozent für EE-Hybridheizungen. Stattdessen müssen nun Biomasseheizungen immer mit einer Solarthermie- oder Wärmepumpenanlage kombiniert sein. Diese muss bilanziell mindestens die Trinkwassererwärmung decken.
Wieder ausdrücklich aufgenommen hat das BMWK in die BEG 2023 Brennstoffzellenheizungen. Dafür gibt es einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent plus eventuell 10 Prozent mit dem Heizungstausch-Bonus. Als Brennstoff dürfen Hauseigentümer:innen in geförderten Brennstoffzellen nur grünen Wasserstoff oder Biomethan nutzen. Hier ist die bisherige Richtlinie aber nicht eindeutig. Denn in der Richtlinie steht zum Heizungstausch-Bonus, der weiterhin – wie 2022 – zur Verfügung steht: „Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr von fossilen oder mit Gas betriebenen Heizungen im Gebäude oder gebäudenah versorgt werden. Davon ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen nach Nummer 5.3 Buchstabe c.“ Laut der Anlage mit den technischen Mindestanforderungen ist aber nur grüner Wasserstoff und Biomethan erlaubt.
BAFA-Förderung: Heizungstauschbonus bleibt
Der Heizungstauschbonus bleibt in der BEG 2023 bestehen. Beim Tausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtstromspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen gibt es einen Zuschlag von 10 Prozentpunkten. Bei Gas-Etagenheizungen gibt es den Bonus auch, wenn diese jünger sind.
BEG-Fokus auf Wärmenetze
In den anderen Förderbereichen ändern sich die Fördersätze nicht. So gibt es Basis-Zuschüsse in Höhe von 25 Prozent für Solarkollektoranlagen und Wärmepumpen sowie innovative Heiztechnik mit erneuerbaren Energien. Sofern die Wärmepumpen als Wärmequellen Wasser. Erdreich oder Abwasser nutzen, gibt es hier weiterhin den Bonus von 5 Prozentpunkten. Nicht mehr in der Förderrichtlinie aufgeführt sind Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen.
Die Ausnahme bildet die Förderung von Wärmenetzen. Bislang beträgt der Zuschuss für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz 25 Prozent. Dieser Zuschuss steigt nun beim Anschluss an ein Fernwärmenetz auf 30 Prozent. Zusätzlich kann weiterhin der Heizungstauschbonus fließen, insgesamt also 40 Prozent.
Bei Gebäudenetzen differenziert das BMWK stärker. Dabei ist von einem Gebäudenetz auszugehen, wenn 2 bis 16 Gebäude und maximal 100 Wohneinheiten über ein Netz zu versorgen sind. Für die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen liegt der Zuschuss bei 30 Prozent, wenn keine Biomasse zum Einsatz kommt. Mit einem bis 25-prozentigen Biomasseanteil sinkt der Zuschuss auf 25 Prozent. Steigt der Biomasseanteil auf maximal 75 Prozent, so reduziert der Zuschuss sich noch weiter auf 20 Prozent. Gebäudenetze, die einen noch höheren Biomasseanteil aufweisen, sind künftig nicht mehr förderfähig. Für den Anschluss an ein Gebäudenetz schießt der Bund 25 Prozent zu, ggf. plus 10 Prozent Heizungstauschbonus.
BEG 2023 mit Förderung provisorischer Heiztechnik
In Kombination mit allen Förderbereichen gibt es einen weiteren, neuen Förderbereich: Das ist die provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt. Nur in Verbindung mit einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung im Sinne der Richtlinie kann ein Zuschuss für die Mietkosten einer provisorischen Heizung gewährt werden. Dies ist maximal ein Jahr lang nach Antragstellung möglich. Hauseigentümer erhalten so die Chance, bei einem Defekt nicht die erstbeste Heizung einbauen lassen zu müssen. Der Zuschuss zur Anlagenmiete entspricht dem Prozentsatz der späteren Förderung. In der Praxis wird dies allerdings nur in Kombination mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn sinnvoll sein.
BAFA-Förderung 2023: Vieles bleibt wie 2022
In der BAFA-Förderung für die BEG-Einzelmaßnahmen bleiben ansonsten die meisten Förderbereiche bestehen. So liegt der Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie Dämmung oder neue Fenster, weiterhin bei 15 Prozent. Mit individuellem Sanierungsfahrplan sind es wie bisher 20 Prozent.
Die Voraussetzung für die BAFA-Förderung ist auch wie bisher, dass es sich um ein Bestandsgebäude handelt. Neubauten fördert nur die KfW. Zudem muss sich die Energieeffizienz des Gebäudes oder der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes erhöhen.
KfW-Förderung für Wohngebäude 2023
Neben den BAFA-geförderten Einzelmaßnahmen gibt es weiterhin BEG-Förderrichtlinien für die Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu Effizienzhäusern. Hier ist die KFW für die BEG-Förderung zuständig. Bei den Wohngebäuden bleiben die Fördersätze bestehen. Etwas einfacher will das BMWK die Förderung für die „Worst Performing Buildings“ gestalten. Das sind jene 25 Prozent des Gebäudebestandes, die auf Basis ihrer Gebäudekomponenten die schlechtesten energetischen Werte in Deutschland vorweisen.
Bei diesen energetisch besonders mangelhaften Häusern steigt der Bonus von 5 auf 10 Prozentpunkte. Außerdem gibt es den Bonus nun auch, wenn nach der Sanierung der Effizienzhaus (EH)-70-Standard erreicht wird. Er ist kumulierbar mit einem Bonus entweder der Erneuerbare-Energien-Klasse oder der Nachhaltigkeits-Klasse. Der Tilgungszuschuss würde in Verbindung mit einem günstigen Darlehen auf bis zu 25 Prozent anwachsen. Bei Erreichen des EH-40-Standards wären es 35 Prozent.
Interessant ist dies für Wohnungsbaugesellschaften, die eine Reihe von Gebäuden seriell sanieren lassen wollen. Denn hier gibt es bei Erreichen des EH-40- oder EH-55-Standards noch einen speziellen Bonus für das serielle Sanieren (SerSan-Bonus) in Höhe von zusätzlich 15 Prozentpunkten.
BEG soll sich weiter verändern
Mit der BEG 2023 kündigt das BMWK schon jetzt an, die BEG auf Grundlage von Programmevaluationen im Laufe des Jahres 2023 überprüfen zu wollen. Das gelte insbesondere auch für die bestehenden Effizienzhaus-Stufen und -Klassen. Auf Basis eines wissenschaftlichen Gutachtens will die Regierung zudem technische Mindestanforderungen optimieren.
Im Kontext der ebenfalls im Jahr 2023 laut BMWK anstehenden Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) will die Regierung Vorgaben für die Transformation der Wärmeversorgung für Bestandsgebäude machen. Gleichzeitig will sie die Rahmenbedingungen für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung beschließen. Und parallel dazu will sie auch die BEG darauf neu abstimmen. Hierzu hebt das BMWK schon jetzt die nur begrenzt nachhaltig zur Verfügung stehenden Biomassepotenziale hervor. Offenbar will das Ministerium von Robert Habeck die Förderung von Biomasse-Heizungen noch weiter einschränken. Es erklärt, sie künftig noch stärker auf spezifische Problemfälle wie Denkmäler und wirtschaftlich anders nicht sanierbare Gebäude ausrichten zu wollen.
11.12.2022 | Autor: Andreas Witt
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