Strompreisbremse: Koalitionsfraktionen haben Regierungsentwurf überarbeitet

Am Donnerstag will der Bundestag das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse beschließen.Foto: Stockfotos-MG / stock.adobe.com
Am Donnerstag will der Bundestag das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse beschließen. Branchenverbände der erneuerbaren Energien sehen den Abschöpfungsteil des Gesetzes kritisch. Hier werde juristisch dünnes Eis betreten.

Die Koalitionsfraktionen haben den Regierungsentwurf für das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) überarbeitet und dabei auch einige Kritikpunkte berücksichtigt, die die Branche der erneuerbaren Energien formuliert hatte. „Dennoch bleibt das Gesetz in seiner Komplexität und Ausgestaltung ein Hemmschuh für Marktakteur:innen und deren Investitionsbereitschaft“, sagt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE).

Den neuen Entwurf berät heute der Bundestagsausschuss. Am Donnerstag soll der Bundestag das StromPBG in zweiter und dritter Lesung verabschieden. „Es ist gut, dass nach zwei Monaten einer schwierigen und belastenden Diskussion nun ein Schlusspunkt gesetzt wird. Damit lässt sich jetzt Klarheit herstellen. Die Verunsicherung in der Branche ist enorm“, sagt Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands Windenergie (BWE).

Verbesserungen bei der Bioenergie

Wichtige Verbesserungen im Entwurf für das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse habe es laut BEE bei der Bioenergie gegeben. „Es ist erfreulich, dass die Abgeordneten die Erhöhung des Sicherheitszuschlages bei Biogas und Altholz sowie weitere Änderungen, zum Beispiel der Bezug auf die Höchstbemessungsleistung statt auf die installierte Leistung beschlossen haben. Das war eine zentrale Forderung der Branche“, so Peter. Völlig unverständlich sei aber, dass man das Biogas-Potenzial für die Spitzenlastdeckung nicht nutze, denn es fehle weiter ein energieträgerspezifischer Monatsmarktwert im Gesetz. „Die Folge ist: Es wird mehr fossiles Erdgas eingesetzt. Das kann nicht im Interesse von Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit sein. Jede Kilowattstunde aus heimischem, erneuerbarem Gas zählt“, so Peter.

Positiv sei, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Möglichkeit erhalte, Gebotshöchstwerte bei Ausschreibungen als Inflationsausgleich um 10 Prozent, bei Innovationen um bis zu 25 Prozent anzuheben. „Dass der Bundesnetzagentur die Möglichkeit gegeben wird, den Höchstwert um 25% anzupassen ist ein wichtiges Signal, auch wenn es den Kostenanstieg in den Projekten nicht voll abbildet. Dieses Instrument muss nach Beschluss des Gesetzes schnell genutzt werden. Dann kann es eine starke Motivation für die Beteiligung an der ersten Ausschreibung für die Windenergie an Land in 2023 und somit das Startsignal für eine Zubauwelle geben“, sagt Albers.

Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse benachteiligt erneuerbare Energien

Den Abschöpfungsteil des Gesetzes kritisierte der BWE dagegen weiter als zu komplex. Hier werde juristisch dünnes Eis betreten. Es bleibe bedauerlich, dass Deutschland einen solchen Weg zur Umsetzung der Beschlüsse des EU-Energieministerrates gewählt habe. Auch der BEE kritisiert die geplanten Regelungen zur Abschöpfung im Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse. Insgesamt blieben die Erneuerbaren durch den Entwurf jedoch weiterhin schlechter gestellt als konventionelle Energieträger und die Investitionsspielräume würden beschränkt. „Eine klare Befristung fehlt und bei den Langfristverträgen haben sich nur für bestimmte Anlagentypen Verbesserungen ergeben“, so Peter.

Unverhältnismäßig verschärft habe sich die Lage für Power Purchase Agreements (PPA) und damit für den marktgetriebenen Ausbau der Erneuerbaren. Nur Altverträge, die man vor dem 1. November 2022 abgeschlossen hat, sowie der erste PPA-Vertrag von Neuanlagen sollen ein Wahlrecht für eine Abschöpfung auf Grundlage der realen Erlöse erhalten. „Vertrauensschutz hätte auch hier bedeutet, auf Rückwirkung zu verzichten und den Stichtag für PPAs auf den 1. Dezember zu legen“, so Peter.

14.12.2022 | Quelle: BEE, BWE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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