EU-Kommission genehmigt Förderung von Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Die Europäische Kommission hat eine mit 1,8 Milliarden Euro dotierte deutsche Beihilferegelung zur Förderung des Ausbaus der Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.Foto: Aintschie / stock.adobe.com
EU-Kommission genehmigt Förderung von Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Deutschland will im Rahmen des Deutschlandnetzes 8.500 Schnellladepunkte an rund 900 Standorten errichten und hat dafür eine Förderung aufgelegt. Nun hat Brüssel die beihilferechtliche Genehmigung erteilt.

Die Europäische Kommission hat eine mit 1,8 Milliarden Euro dotierte deutsche Beihilferegelung zur Förderung des Ausbaus der Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Denn die Maßnahme trägt zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und des Pakets „Fit für 55“ der Kommission bei.

Im Rahmen der von Deutschland angemeldeten Regelung will man das sogenannte „Deutschlandnetz“ errichten, eine Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im urbanen, suburbanen und ländlichen Raum in Deutschland. Mit der auf diese Weise geschaffenen grundlegenden Schnellladeinfrastruktur will Deutschland den Übergang zur Elektromobilität erleichtern.

Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit 15 bis 30 Minuten Ladezeit

Die Maßnahme sieht die Einrichtung von 8.500 Schnellladepunkten vor, an denen es möglich sein wird, Elektrofahrzeuge innerhalb von 15 bis 30 Minuten aufzuladen. Betroffen sind rund 900 Standorte in Deutschland, an denen es bislang keine Schnellladepunkte gibt oder wo die vorhandenen Ladepunkte nicht ausreichen, um den erwarteten Bedarf zu decken.

Deutschland will die Beihilfen im Rahmen der Regelung in Form von direkten Zuschüssen und laufenden Zahlungen zur Deckung eines Teils der Betriebskosten gewähren. Dabei sind die Beihilfeempfänger Unternehmen mit Erfahrung in der Errichtung und im Betrieb von Ladeinfrastruktur sein, die man im Rahmen einer Ausschreibung auswählt.

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern, sowie nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022.

Bei ihrer Prüfung gelangte die Kommission zu folgendem Ergebnis:

  • Die Regelung ist erforderlich und geeignet, um den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur in großem Maßstab voranzutreiben.
  • Die Maßnahme hat einen „Anreizeffekt“, da die Beihilfeempfänger die vorgesehenen Investitionen ohne die öffentliche Förderung nicht tätigen würden.
  • Deutschland hat ausreichende Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Regelung nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU haben wird. Die Regelung steht allen in dem Wirtschaftszweig tätigen Unternehmen offen, und die Beihilfeempfänger werden in einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahren ausgewählt. Darüber hinaus werden die deutschen Behörden sicherstellen, dass die erhobenen Preise mit den Preisen vergleichbar sind, die bei ähnlichen bestehenden Infrastrukturen verlangt werden.

Aus diesen Gründen hat die EU-Kommission die Maßnahme Deutschlands zur Errichtung einer Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

15.12.2022 | Quelle: EU-Kommission | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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