Branchenplattform will Steuervorteile für Biokraftstoffe in der Landwirtschaft zurück

Kanister mit Rapsblüten vor Rapsfeld - Symbol für Biodiesel, Biokraftstoffe, Bioenergie, BiokraftstoffFoto: foto_tech /stock.adobe.com
Bis Ende 2021 gab es für Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft eine steuerliche Entlastung von 45 Cent pro Liter. Die Branche fordert von der Bundesregierung in einem Brief, diese wieder einzuführen.

Konkret ist zuvor noch ein anderer Schritt nötig, heißt es in der Pressemitteilung der „Branchenplattform Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“. Die Bundesregierung soll einen Antrag auf beihilferechtliche Genehmigung der Steuervorteile an die EU-Kommission stellen. Auf dieser Grundlage soll sie dann die Entlastung im Energiesteuergesetz beschließen und bei der EU-Kommission notifizieren lassen.

In der Plattform sind mehrere Verbände organisiert. Der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und der Bundesverband Dezentraler Ölmühlen und Pflanzenöltechnik e.V. (BDOel) betreuen gemeinsam die Geschäftsstelle. Die Plattform stehe aber auch anderen Interessierten offen, heißt es. Die 2016 gegründete Plattform setzt sich für Biodiesel, Rapsöl, Pflanzenöl und Biomethan als Kraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft ein.

Der Energieeinsatz in der Land- und Forstwirtschaft verursache pro Jahr CO2-Emissionen von rund 6 Millionen Tonnen. Zwei Drittel davon stammen aus der Verwendung von fossilen Kraftstoffen in land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen.

„Die Akteure der Branchenplattform sind überzeugt, dass die energiebedingten Emissionen des Sektors mit der Verwendung nachhaltig zertifizierter Biokraftstoffe in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zeitnah um bis zu drei Millionen Tonnen CO2 vermindert werden können. Der Einsatz von Biokraftstoffen ist mittelfristig alternativlos, da eine Elektrifizierung bei land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen nur begrenzt möglich ist und e-Fuels mittel- bis langfristig nicht für die Landwirtschaft zur Verfügung stehen“, sagt Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV).

Seit 2022 keine Steuerentlastung mehr für Biokraftstoffe in Landwirtschaft und Forstwirtschaft

„Bis Ende 2021 wurde Biokraftstoff, der in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt wird, mit 45 Cent je Liter entlastet. Seit 1. Januar 2022 wird für Biokraftstoffe keinerlei steuerliche Entlastung mehr gewährt, die Energiesteuer für Biokraftstoffe beträgt somit 47,04 Cent je Liter. Dadurch ergibt sich die aus Klimaschutzaspekten absurde Situation, dass nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe eine hohe Steuerbelastung haben und somit einen entscheidenden preislichen Wettbewerbsnachteil bekommen“, sagt Stephan Arens, Geschäftsführer der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP).

Die Mitglieder der Branchenplattform fordern deshalb die Bundesregierung auf, die bis Ende 2021 geltende steuerliche Entlastung von nachhaltigen Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft im Energiesteuergesetz wiederherzustellen. Dabei soll es lediglich um den Einsatz der Biokraftstoffe in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft gehen, sodass die Menge begrenzt sei. Der jünste Entwurf zur Energiesteuerrichtlinie im Rahmen des Green Deal sehe eine solche Begünstigung ebenfalls vor. Doch die Branche fürchtet, bis diese beschlossen wird, könnten noch Jahre vergehen.

In der Zwischenzeit könne die Bundesregierung mit einem Antrag und der Notifizierung einen verlässlichen Rahmen schaffen, sodass die Landmaschinenindustrie die aufwändige Zertifizierung der Motoren in Angriff nehmen könne.

Die Branchenplattform sieht in den Biokraftstoffen ein Potenzial für den Klimaschutz und für regionale Kreisläufe in eienr Bioökonomie.

Laut einer Statistik des Zoll senken derzeit vor allem Biokraftstoffe die Emissionen im Verkehrssektor, da sie mengenmäßig der E-Mobilität weit voraus sind. Umweltverbände wie die DUH kritisieren hingegen die Konkurrenz zum Lebensmittelanbau.

21.12.2022 | Quelle: Branchenplattform Biokraftstoffe | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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