EU gibt grünes Licht für EEG 2023 und Windenergie-auf-See-Gesetz
Die EU-Kommission hat am gestrigen Mittwoch die Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) und des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG 2023) beihilferechtlich genehmigt. Alle in den beiden Gesetzen vorgesehenen Maßnahmen können daher wie geplant zum 1. Januar 2023 Anwendung finden.
Die Förderung nach dem EEG und dem WindSeeG unterliegt der beihilferechtlichen Kontrolle durch die Europäische Kommission, die durch die europäischen Verträge verbindlich vorgegeben ist. Dies soll sicherstellen, dass staatliche Hilfen für Unternehmen den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt nicht unangemessen verzerren. Die Prüfung des EEG und WindSeeG richtete sich dabei erstmals nach den neuen „Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022“ der Europäischen Kommission.
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: „Mit dem neuen EEG 2023 und den Regelungen zu Offshore-Wind haben wir im Sommer 2022 das umfassendste Beschleunigungs-Paket seit Jahrzehnten geschnürt und umso wichtiger, dass es mit der Beihilfeentscheidung jetzt auch losgehen kann.
Erste Ausschreibungen nach EEG 2023 und Windenergie-auf-See Gesetz im Februar 2023
Die beiden Gesetze verfolgen das Ziel, im Jahr 2030 mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien zu decken und sehen dafür einen deutlich schnelleren Ausbau von Windenergie an Land und auf See sowie der Solarenergie vor. Am 1. Februar 2023 soll die erste Ausschreibung für Windenergie an Land nach dem EEG 2023 stattfinden. Ebenfalls im Februar werden die ersten Ausschreibungen nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz bekanntgemacht.
Daneben enthält das EEG 2023 neue Regelungen für die Bürgerenergie, die Beteiligung von Kommunen an der Energiewende, den Netzanschluss von Solaranlagen, mehr Flächen für PV-Freiflächenanagen sowie die Integration von Solaranlagen wie Agri-PV oder Floating-PV in die reguläre Förderung.
Das WindSeeG 2023 Planung und Genehmigungsverfahren beschleunigen und für eine schnellere Beauftragung der Netzanbindung, mehr auszuschreibende Flächen und neue Ausschreibungsverfahren sorgen.
Im Juli 2022 wurden bereits die die Fördersätze für Aufdach-Solaranlagen angehoben. Gleichzeitig wurde der Grundsatz eingeführt, dass erneuerbare Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Diesen hat der Energieminister-Rat der EU nun im Entwurf zu seiner Notfall-Verordnung bestätigt, die ab Januar 2023 gelten soll.
22.12.2022 | Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH