Solarzellen-Patent: Hanwha erreicht einstweilige Verfügung gegen Trina Solar
Das Landgericht Düsseldorf hat festgestellt, dass Trina Solar Germany den deutschen Teil des Qcells-Patents auf die Q.antum-Passivierungstechnologie für Solarzellen verletzt. Das berichtet die Qcells-Muttergesellschaft Hanwha Solutions Corporation in einer Pressemitteilung. Die Q.antum-Technologie nutzt Qcells, um bei Silizium-Solarzellen eine höhere Effizienz und Leistung zu erzielen.
Das Gericht habe, wie von Hanwha Ende Oktober beantragt, eine einstweilige Verfügung erlassen. Dieser zufolge dürfe Trina Solar die patentverletzenden Produkte in Deutschland nicht einzuführen, vermarkten und verkaufen. Für die Durchsetzung der einstweiligen Verfügung setzte das Gericht eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500.000 EUR zu fest, die Hanwha nach eigenen Angaben gerade erbringt.
Laut dem Antrag von Qcells hatte Trina Solar unrechtmäßig Solarmodule nach Deutschland importiert und verkauft, die ein Patent von Hanwha Solutions verletzen. Dabei geht es um die Solarmodule der Produktgruppen „Honey“ und „Vertex X“. Mit dem nun erfolgten Urteil erkenne das Landgericht die Behauptungen von Hanwha Solutions an.
Trina Solar kann gegen die einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht Widerspruch einlegen. Zudem oder stattdessen kann das Unternehmen die Durchführung eines Hauptverfahrens beantragen, um die Entscheidung anzufechten, bevor sie rechtskräftig wird.
Qcells macht Solarzellen-Patent auch gegen Jinko Solar, REC Group und Longi geltend
Die Geschichte des Patentstreits um die Solarzellen-Technologie von Qcells reicht mehrere Jahre zurück und betrifft mittlerweile eine Reihe von Herstellern.
Im März 2019 reichte Hanwha Qcells beim Landgericht Düsseldorf Klage wegen Patentverletzung gegen Jinko Solar und REC Group ein. Kurz darauf folgte eine ähnliche Klage gegen Longi Solar. Im Juni 2020 stellte das Landgericht fest, dass alle drei Beklagten den deutschen Teil des Patents ‚689 verletzt haben. Ein Berufungsverfahren ist anhängig.
Die Gültigkeit des Patents wurde angefochten. Das Europäische Patentamt hat das Patent jedoch mit nur geringfügigen Änderungen aufrechterhalten und damit die Gültigkeit des Patents in der Form bestätigt, in der es gegen die Trina Solar GmbH geltend gemacht wurde. Gegen die Entscheidung des Europäischen Patentgerichts kann Beschwerde bei der Beschwerdekammer eingelegt werden.
23.12.2022 | Quelle: Qcells | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH