KfW stoppt Förderung von Brennstoffzellen-Heizungen
Bisher konnten Eigentümer:innen von Ein- oder Zweifamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften, aber auch Freiberufler, Unternehmen, kommunale Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen Fördermittel von des bundeseigenen KfW-Bank für eine Brennstoffzellenheizung erhalten. Zum 1. Januar hat die KfW das Zuschuss-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ 433 gestoppt. Der Förderstopp für Brennstoffzellen-Heizungen bedeutet, dass man nun keine neuen Förderanträge mehr stellen kann.
Bereits eingereichte Anträge sind nicht von dem Förderstopp für Brennstoffzellen-Heizungen betroffen. Alle Antragsteller:innen, die bereits einen Förderantrage eingereicht haben, erhalten laut KfW in den nächsten Tagen eine Antragsbestätigung. Das gilt dann, wenn sie dabei alle Fördervoraussetzungen erfüllt haben. Damit ist nach Angaben der Bank der Zuschuss reserviert. Sie zahlt den Zuschuss aus, wenn die Antragsteller:innen die notwendigen Nachweise erbracht haben. Die Bearbeitungszeit beträgt zur Zeit sechs bis acht Wochen.
Der Bund hatte den Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen mit einer elektrischen Leistung von mindestens 0,25 kWel bis maximal 5 kWel gefördert. Die Förderung betraf sowohl Neubauten als auch den Gebäudebestand. Die Fördersumme belief sich auf 8.450 Euro bis zu einer Leistung von 0,3 kWel und stieg auf 34.300 Euro bei der Maximalleitung von 5 kWel. Über die Gründe für den Förderstopp für Brennstoffzellen-Heizungen hat die KfW keine Angaben gemacht.
2.1.2023 | Quelle: KfW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH