Neue Aspekte der GRW-Förderung: EE-Eigenversorgung für Unternehmen

Dächer von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gewerbegebäuden in Ostdeutschland mit Photovoltaik belegtFoto: Guido Bröer
Regenerative Stromerzeugung zum Eigenbedarf kann für Gewerbebetriebe in strukturschwachen Gebieten in der GRW förderfähig sein.
Die Bundesregierung hat mit den Ländern die Förderung strukturschwacher Gebiete reformiert. In der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) können jetzt Investitionen von Unternehmen und Kommunen in Klimaschutz und erneuerbare Energien besonders hoch gefördert werden.

Die GRW besteht seit den 1960er Jahren und ist das wichtigste Instrument von Bund und Ländern zur Förderung strukturschwacher Gebiete. Für das Haushaltsjahr 2023 stellt allein der Bund 647 Millionen Euro dafür zur Verfügung. Besonders hohe Bundeszuschüsse fließen in die ostdeutschen Bundesländer und nach Nordrhein-Westfalen. Die Länder legen im Rahmen der GRW eigene Förderrichtlinien auf. Verbindliche Vorgaben macht dafür der neue „Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, den Bund und Länder am 13. Dezember 2022 beschlossen haben und der seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist.

Zuschüsse für gewerbliche Eigenversorgung

Bemerkenswert aus Sicht der Solar- und Regenerativbranche ist einer neuer Förderschwerpunkt „Besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer
klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft“. Unter anderem findet sich darunter Punkt 2.4.3.3, in dem es um Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs von Unternehmen aus erneuerbaren Quellen geht. Im Text heißt es: „Förderfähig sind Investitionsvorhaben, mit denen die Energieerzeugung des Unternehmens durch erneuerbare Quellen für den überwiegenden betrieblichen Eigenbedarf der Betriebsstätte realisiert wird.“

Für diesen Teilaspekt der GRW gibt es gemäß den AGVO-Vorgaben der Europäischen Union sogar besonders hohe Förderungen. Die Beihilfeintensität darf hier standardmäßig auf bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten gehen. Aber der Wert kann für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) um 10 Prozent und für kleine Unternehmen sogar um 20 Prozent höher angesetzt werden. Zusätzlich kann es in den besonders strukturschwachen C-Fördergebieten einen fünfprozentigen Bonus geben. Zahlreiche Branchen sind allerdings von der Förderung ausgeschlossen, unter anderem die Landwirtschaft, große Teile der Bauwirtschaft, der Einzelhandel und die Energieversorgung.

GRW-Infrastruktur-Förderung für Gemeinden

Interessant könnte die Neuausrichtung des Förderrahmens auch für Gemeinden und Gemeindeverbände sein. Sie können vor allem für Infrastrukturmaßnahmen, die einer klimaneutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft dienen, hohe Investitionszuschüsse von bis zu 60 Prozent oder gar 90 Prozent erhalten. Für den Aus- und Umbau von Fernwärmeinfrastrukturen speziell in Gewerbegebieten bietet sich hier möglicherweise sogar eine punktuell attraktive Alternative zur Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW).

Ein eigenes Kapitel des Koordinierungsrahmens betrifft Energieinfrastrukturen, sofern sie in den europaweit festgelegten C-Fördergebieten gelegen sind. Hier geht es allerdings nur um zwei Technologien: um Anlagen für Flüssigerdgas und „innovative Stromspeicheranlagen“.

3.1.2023 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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