Öko-Institut: Teil-Warmmiete könnte bei der Wärmewende helfen
Die vom Öko-Instituts geleitete Studie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums hat die Machbarkeit und die Wirkung einer Teil-Warmmiete für die Wärmewende unter die Lupe genommen. Das Modell ist demnach machbar, aber aufwändig.
Wirkung der Warmmiete für die Wärmewende: Wer spart, bekommt Geld zurück
In dem in der Studie untersuchten Modell tragen Vermieter:innen alle anfallenden Energiekosten in voller Höhe. Dies gilt unabhängig von den aktuellen Energiepreisen und dem realen Verbrauch in einer Wohnung. Mieter:innen zahlen pro Monat und Quadratmeter einen Grundheizkosten-Betrag. Dieser bemisst sich am durchschnittlichen Energieverbrauch des Gebäudes in den vorherigen Jahren. Parallel wird der Verbrauch der einzelnen Mitparteien erfasst. Wer mehr verbraucht, zahlt drauf, wer sparsam heizt, erhält Geld zurück. Die Vermieter:innen beziehungsweise die Hausverwaltung organisieren diese Transferzahlungen.
Die bisherige Modernisierungsumlage fällt weg. Stattdessen bezahlen Mieter:innen nach einer Sanierung weiterhin die Grundheizkosten in gleicher Höhe. Statt von der Umlage profitieren die Vermieter:innen direkt von den sinkenden Energiekosten durch die Sanierung. „In einer solchen Konstellation entstehen auf beiden Seiten Anreize zum Energiesparen“, erklärt Sibylle Braungardt, Senior Researcher und Projektleiterin am Öko-Institut. „Mietende sparen Energie und Kosten durch eine Anpassung des eigenen Heizverhaltens, Vermietende durch die energetische Sanierung des Gebäudes.“
Damit das Modell erfolgreich wird, muss es laut Öko-Institut aber auch weiterhin eine Förderung für die energetische Modernisierung geben. Nur so könnte sich die energetische Sanierung schnell genug über Einsparungen bei den Energiekosten refinanzieren. Allerdings sei die Einführung einer Teilwarmmiete auch aufwändig.
Teil-Warmmiete technisch und rechtlich machbar
Nach Einschätzung des Öko-Instituts ist das vorgeschlagene Modell für die Teil-Warmmiete technisch ohne zusätzlichen Aufwand umsetzbar. Die notwendige Messtechnik sei ohnehin in der Heizkosten-Verordnung für alle Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten vorgeschrieben.
Auch rechtlich sei das Modell grundsätzlich umsetzbar, so die Studie. Weder die EU-Energieeffizienzrichtlinie noch das Grundgesetz stehen einer rechtskonformen Umsetzung im Wege. Allerdings sei es nötig, zunächst eine formell-gesetzliche Grundlage zu schaffen und die Heizkostenverordnung anzupassen. Auch im Bürgerlichem Gesetzbuch und der Betriebskostenverordnung müssten mietrechtliche Vorgaben angepasst werden.
Hoher Mehraufwand für Verwaltung: Geht das nicht einfacher?
Die Expert:innen weisen jedoch darauf hin, dass die Einführung einer Teilwarmmiete einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen würde. So müssten beispielsweise alle bestehenden und neuen Mietverhältnisse angepasst werden, um die Grundheizkosten festzulegen.
„Dieser zum Teil erhebliche Aufwand lässt zu Recht die Frage aufkommen, ob mehr Klimaschutz im Gebäudebereich auch mit weniger aufwändigen Anpassungen erzielt werden kann“, fasst Braungardt zusammen. „Das kann etwa durch eine Umgestaltung der Förderung sowie die Absenkung der Modernisierungsumlage erreicht werden.“
Das heutige Kaltmieten-Modell sieht vor, dass die Energieeinsparung nach einer energetischen Sanierung ausschließlich den Mieter:innen zugute kommt. Die Vermieter:innen können im Gegenzug ihre Kosten für die energetische Sanierung über die sogenannte Modernisierungsumlage auf die Mietparteien umlegen. Dafür dürfen sie bis zu acht Prozent der Kosten jährlich ansetzen, maximal jedoch zwei bis drei Euro pro Quadratmeter.
11.01.2023 | Quelle: Öko-Institut | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH