Konfliktlösung zwischen Flugsicherung und Windenergie

Drehfunkfeuer inmitten grünen Getreides vor blauem Himmel.Foto: Robert Schneider / stock.adobe.com
Solche Drehfunkfeuer der Deutschen Flugsicherung werden den Ausbau der Windenergie künftig weitaus weniger behindern als bislang.
Die Bundesregierung sieht sich bei der Vereinbarkeit von Flugsicherung und Windenergie-Nutzung auf einem guten Weg. Im Jahr 2022 bekamen alle im Bereich der Drehfunkfeuer beantragten Windenergieanlagen ein Plazet der zuständigen Flugsicherungsbehörde.

Dies zeigt ein Bericht, den die Bundesregierung jetzt erstmals dem Deutschen Bundestag vorgelegt hat. Demnach hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung im Jahr 2022 allen 41 Anträgen zur Errichtung von insgesamt 119 Windturbinen in Anlagenschutzbereichen von Drehfunkfeuern zugestimmt. Der Bericht verweist auf eine Reihe von Maßnahmen, mit denen das Bundeswirtschaftsministerium und das Verkehrsministerium inzwischen das gegenseitige Behinderungspotenzial der für die Flugsicherung wichtigen UKW-Funkanlagen mit der Windenergie verbessert hat.

Flugsicherung verringert Tabubereich für Windenergie

Die Anlagenschutzbereiche um 40 Drehfunkfeuer sind von 15 auf 7 Kilometer Radius vermindert worden. Im August 2022 haben die Behörden die zulässige Störung (technisch: „Winkelfehler“) von 3 Grad auf 3,6 Grad erhöht. Zugleich haben sie das für externe Beeinflussung verfügbare Fehlerbudget um 0,5 Grad auf 1,1 Grad angehoben.

Seit dem 10. Oktober 2022 wendet die Deutsche Flugsicherung (DFS) außerdem eine neue Formel zur Berechnung von Störungen an. Diese technischen Neubewertungen sind ein Ergebnis der Forschungsprojekte WERAN und WERANplus. Die neue Rechenweise soll die Genehmigungsfähigkeit von Windprojekten erhöhen.

Modernere Drehfunkfeuer

Ferner plant die DFS bis 2025 acht störanfällige ältere Drehfunkfeuer durch moderne Anlagen zu ersetzen. Und bis 2030 sollen 19 von derzeit 52 Drehfunkfeuern außer Betrieb gehen.

Vor allem ist es aber die Halbierung der Abstände von 15 auf 7 Kilometer, die neue Flächen für die Windenergie bringt. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck sieht darin ein massives Ausbaupotenzial für die Windkraft: „So können etwa 4 bis 5 Gigawatt installierte Leistung im Bereich Windenergie an Land zusätzlich genehmigt und gebaut werden. Das entspricht bei 4 bis 5 Megawatt pro Neuanlage mehr als 1.000 neuen Windenergieanlagen.“ 

Laut § 99a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat die Bundesregierung nunmehr jährlich spätestens zum 31. Dezember einen Bericht vorzulegen. Er soll die aktuellen Nutzungskonkurrenzen beim Ausbau der Windenergie mit Funknavigationsanlagen, Wetterradaren und seismologischen Messstationen darstellen.

12.1.2023 | Autor: Guido Bröer
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