Ministerium blockiert Photovoltaik im Garten

Luftbild einer Photovoltaikanlage im Garten.Foto: Turi / stock.adobe.com
Solche PV-Anlagen werden sich in nächster Zeit weiterhin nur außerhalb Deutschlands finden, obwohl das EEG seit dem 1.1.2023 PV im Garten in bestimmten Fällen ausdrücklich vorsieht.
Mit der EEG-Novelle hat der Bundestag im Sommer 2022 beschlossen, dass bei ungeeig­neten Gebäuden eine PV-An­lage auch im Garten installiert werden kann. Doch das Wirtschaftsministerium will die erforderliche Verordnung nicht so bald vorlegen.

Die Neuregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz schafft eine neue Vergütungsoption. Von ihr würden diejenigen profitieren, deren Gebäude zum Beispiel aufgrund von Verschattung oder wegen statischer Probleme nicht für eine PV-Nutzung geeignet sind. Nur in diesem Fall soll eine Vergütung auch für Anlagen bis zu maximal 20 Kilowatt auf dem Grundstück fließen. Voraussetzung einer EEG-Vergütung für Photovoltaik im Garten ist aber eine Verordnung, die die Bundesregierung noch zu beschließen hat. Sie soll definieren, wann ein Gebäude für die Solarnutzung als nicht geeignet gilt. Verantwortlich ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Das hat es aber alles andere als eilig.

Verordnung für PV-Freiflächenanlagen im Garten erst 2024?

Auf Solarthemen-Anfrage hin erklärte das BMWK: „Im Zuge der Diskussionen zur Solardachpflicht ist zu erwarten, dass die Eignung von Dächern für Photovoltaikanlagen genauer definiert werden kann.” Im Ministerium ist das Thema, mehr Anlagen in Hausgärten zu ermöglichen, offenbar noch nicht angekommen. Es knüpft diesen Aspekt des EEG 2023 an die geplante verpflichtende PV-Nutzung, die aber zunächst nur für gewerbliche Dächer vorgesehen ist. Und wie das Ministerium weiter ausführt, will es lediglich prüfen, „ob bis dahin eine Übergangsvorschrift erforderlich ist.”

Das entspricht allerdings nicht den Beschlüssen des Parlaments. Wie Nina Scheer, die energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, erklärt, habe ihre Partei die Vereinfachung angestrebt. Bündnis 90/Die Grünen unterstützten das Vorhaben bei den Beratungen, doch sollte die Dachnutzung weiter Priorität haben. Daher fand sich im Gesetz wohl schließlich die Option, PV-Anlagen im Garten zuzulassen. Dies wurde aber mit einigen Einschränkungen verbunden.

„Der koalitionäre Kompromiss sieht vor, PV auch im Garten nutzen zu dürfen, wenn die Möglichkeit der Dachnutzung eingeschränkt ist”, sagt Nina Scheer. „Hierfür müssen zügig alle erforderlichen Voraussetzungen in die Umsetzung, zumal eine auch noch weitergehende Nutzung von Garten-PV sinnvoll wäre.”

Parlamentarier:innen für Garten-Photovoltaik

Katrin Uhlig, die für Bündnis 90/Die Grünen verantwortlich für die EEG-Novelle war, betont, die neue Option im EEG sei ein Baustein, um Menschen eine Nutzung von Solarstrom zu ermöglichen. „Wir gehen davon aus, dass die Regierung die Verordnung so schnell wie möglich auf den Weg bringen wird.“

Und Konrad Stockmeier, Mitglied der FDP-Bundestagsfraktion, erklärt, seine Partei begrüße die Erweiterung ausdrücklich. „Die Verzögerung sehen wir als Freie Demokraten kritisch und fordern das BMWK auf, die entsprechende Verordnung zeitnah zu erlassen, damit infrage kommende Eigentümer möglichst schnell ihren Beitrag zur Energiewende leisten können.“

Der Bundesverband Solarwirtschaft erklärt, er halte die neue Option für richtig. Allerdings erschließe sich nicht, warum „Garten-PV“, etwa mittels Solarzäunen, nicht generell ermöglicht werde. Dies werde derzeit verhindert, indem diese Anlagen nicht vergütungsfähig seien.

19.1.2023 | Autor: Andreas Witt
© Solarthemen Media GmbH

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