Paragraf 14a EnWG: Drohen Netzengpässe in Zukunft als Dauerzustand?
Die Bundesnetzagentur hatte im November Eckpunkte zur Ausgestaltung des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgelegt. Dabei geht es um die Integration neuer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie private Ladesäulen, Speicher oder Wärmepumpen in das Stromnetz. Die vorgelegten Eckpunkte der Bundesnetzagentur bieten nach Auffassung des Branchenverbandes BDEW die Möglichkeit, die kommenden Herausforderungen im Bereich der Niederspannung sachgerecht zu adressieren. Für die Umsetzung in den Unternehmen sei die Praktikabilität der Neuregelung wesentlich. Dies fände sich auch an vielen Stellen des Eckpunktepapiers erfreulicherweise wieder. Der BDEW begrüßt daher in einer Stellungnahme die Eckpunkte der Festlegung auf Basis des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Grundsätzlich sollte laut BDEW weiterhin gelten, dass Verteilernetzbetreiber nicht Aufgaben übernehmen, die eigentlich der wettbewerbliche Markt erledigen sollte. Daher sei darauf zu achten, dass sich die Anwendung des § 14a EnWG auf netzdienliche Flexibilität in der Niederspannung beschränkt und man diese keinesfalls mit markt- oder systemdienlicher Flexibilitätserbringung vermischt.
BNE: Zielmodell des § 14a EnWG ist richtig
Auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) hat eine Stellungnahme zum Eckpunktepapier zum § 14a EnWG vorgelegt. „Die Eckpunkte der Bundesnetzagentur sind eine deutliche Verbesserung im Vergleich zu den unangekündigten Markteingriffen, die das Bundeswirtschaftsministerium vor gut zwei Jahren vorgeschlagen hatte. Ein entscheidender Fortschritt ist, dass Netzbetreiber in die Pflicht genommen werden, Wärmepumpen und Wallboxen unverzüglich anzuschließen“, sagt Robert Busch, Geschäftsführer des BNE.
Das Zielmodell des dynamischen Steuerns ist richtig, so der BNE in seiner Stellungnahme. Denn dort können Netzbetreiber nur dann steuernd eingreifen, wenn messtechnisch ein Problem nachgewiesen worden ist. Positiv ist auch, dass die Netzzustandsüberwachung verpflichtend wird. Sie ist eine Voraussetzung für die dynamische Steuerung. Wenn dies nicht möglich ist, werden die Netzbetreiber verpflichtet, auszubauen und zu digitalisieren. “Die Verpflichtung zum Netzausbau ist allerdings viel zu zahnlos. Damit drohen Netzengpässe in Zukunft zum Dauerzustand und die Notfallmaßnahmen zum Normalfall zu werden”, so Busch.
Leistungsbegrenzungen durch die Netzbetreiber sollten laut BNE in jedem Fall ein Notfallinstrument zur Abwehr von Instabilitäten bleiben. Noch immer seien die Netzbetreiber den Beweis schuldig, dass flächendeckende Netzüberlastungen drohen. Das Übergangsmodell des statischen Steuerns bringe allerdings weder den Netzbetreibern noch den Verbrauchern Vorteile. Man müsse unbedingt vermeiden, dass man veraltete Technik zu hohen Kosten verbaut, die man kurze Zeit später wieder austauschen muss. Der Vorschlag der Bundesnetzagentur sei zudem rein reaktiv. Die Steuerung greift erst ein, wenn ein Problem bereits vorhanden ist. Ein marktlicher Ansatz könnte dafür sorgen, dass Probleme erst gar nicht entstehen. „Kein Paragraf 14a ohne 14c“, fordert Busch. „Jetzt ist die Bundesnetzagentur am Zug, damit die marktliche Flexibilität durch Netzbetreiber genutzt werden kann. Die Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch.“
30.1.2023 | Quelle: BNE, BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH