BNE kritisiert Unklarheiten bei Auslegung der Steuerbefreiung von Photovoltaik-Anlagen

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) hat eine Stellungnahme zur Umsatzsteuerbefreiung bestimmter Photovoltaik-Anlagen veröffentlicht und kritisiert Unklarheiten in der Auslegung.Foto: gopixa / stock.adobe.com
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) hat eine Stellungnahme zur Umsatzsteuerbefreiung von Photovoltaik-Anlagen veröffentlicht und kritisiert Unklarheiten in der Auslegung. Es dürfe nicht dazu kommen, dass man Steuererleichterungen im Detail wieder einkassiert.

Mit seinem Schreiben, das heute noch als Entwurf gekennzeichnet ist, hat das Bundesfinanzministerium nähere Details zur Auslegung des 0 Prozent Mehrwertsteuersatzes für Photovoltaikanlagen vorgelegt.

„Die Steuerbefreiung für Solarmodule, wesentliche Komponenten und Speicher ist absolut richtig, um die Dächer voll zu bekommen. An einigen Stellen ist das Jahressteuergesetz allerdings noch zu vage. Der Nullsteuersatz gilt zwar bereits seit Jahresbeginn, die Details zur Auslegung sind aber auch nach den Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums noch nicht in jedem Punkt eindeutig. Das erschwert die steuerliche Abgrenzung und erhöht den administrativen Aufwand für Unternehmen und Projektierer“, sagt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (BNE) zur aktuellen Situation bezüglich der Steuerbefreiung von Photovoltaik-Anlagen.

So führe zum Beispiel die Regelung, die verhindern soll, dass Kabel oder Schrauben als PV-Kabel oder PV-Schrauben zur steuerlichen Optimierung vermarktet werden, in der Praxis zu erheblichem Verwaltungs- und Bürokratieaufwand. Betriebe müssten buchstäblich für jede einzelne Schraube den Nachweis führen, ob sie direkt für die Installation der Anlage erforderlich ist. Behörden müssen diese Eingaben dann mühsam prüfen. „Wir schlagen deshalb vor, dass eine einheitliche Abrechnung der Komponenten als Nachweis genügt“, so Busch.

Wichtig sei jetzt, dass die Unternehmen schnell Sicherheit erhalten. Es dürfe nicht dazu kommen, dass man Steuererleichterungen im Detail wieder einkassiert und Unternehmen für einzelne Komponenten rückwirkend doch Steuern ans Finanzamt zurückzahlen müssen. „Hier braucht es eine Übergangsfrist bis die Auslegung im Detail klipp und klar ist. Auch von politischer Seite braucht es dazu schnell eine Klarstellung“, sagt Busch.

Die BNE-Stellungnahme zur Steuerbefreiung von Photovoltaik-Anlagen ist unter diesem Link zu finden.

3.2.2023 | Quelle: BNE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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