Bundesnetzagentur: Positionspapier zu energiewirtschaftlich relevanten Daten
Die Bundesnetzagentur hat in einem Positionspapier definiert, welche Daten als besonders schutzwürdige energiewirtschaftlich relevante Daten unter einen speziellen Schutz fallen. Und welche Daten man als sogenannte betriebliche Daten auch über weniger abgesicherte Kommunikationswege austauschen darf. „Mit der Definition von besonders sensiblen Daten erfüllen wir unserem Auftrag zum Schutz von Verbraucherdaten. Diese Daten müssen über zertifizierte Systeme übertragen werden“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Alle Daten, die für den sicheren Betrieb des Stromnetzes relevant sind, unterliegen einem besonderen Schutz.“ Nach dem Positionspapier der Bundesnetzagentur zu energiewirtschaftlich relevanten Daten zählen zu den besonders geschützten Daten nun auch Daten aus Mess- und Steuerungsvorgängen für die Abrechnung von Stromverbräuchen oder zur Bilanzierung von Energiemengen.
Ebenso fallen darunter Daten und Steuersignale, die für die Sicherheit der Energienetze durch Überwachung, Stabilisierung oder Störungsanalyse durch die Netzbetreiber notwendig sind. Somit umfasst das insbesondere auch Messwerte zur Bestimmung des Energieverbrauchs oder die Übermittlung von Steuerungssignalen an Wärmepumpen oder Wallboxen.
Verarbeitung und Übermittlung nur mit zertifiziertem Smart-Meter-Gateway
Für den sicheren Umgang und die Verarbeitung solcher sensiblen Daten ist die Verarbeitung und Übermittlung nur über ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Smart-Meter-Gateway erlaubt. Anderenfalls besteht das Risiko, dass man Steuersignale gegenüber einer Vielzahl von Anlagen gezielt manipulieren könnte. Dabei könnte es zu folgenschweren Störungen in der Netzstabilität kommen.
Im Markt existieren laut Bundesnetzagentur bereits gute Lösungsansätze. Damit ist eine sichere Übermittlung von Steuersignalen über das Smart-Meter-Gateway insbesondere zur Nutzung von Flexibilitäten im Verbrauchsverhalten möglich. Bei der Wahl sicherer Kommunikationswege betrieblicher Daten wie etwa von Betreiber:innen von Photovoltaik- oder Windenergieanlagen, verweist die Bundesnetzagentur auf die Eigenverantwortlichkeit der jeweiligen Dateninhaber:innen oder Betreiber:innen und auf das geltende Datenschutzrecht.
Das Positionspapier zu energiewirtschaftlich relevanten Daten ist unter diesem Link zu finden. Zudem behält sich die Bundesnetzagentur vor, die Aussagen des Positionspapiers bei Bedarf verbindlich im Rahmen eines förmlichen Verfahrens festzulegen.
14.2.2023 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH