Aktueller Stand beim Smart-Meter-Rollout
Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck verglich das Gesetz mit dem „Schnüren der Laufschuhe“, dem dann die Energiewende im Sprint folgen müsse. Das Genehmigungsverfahren habe man dafür „entrümpelt“, so Habeck. Der Gesetzesentwurf beinhaltet nun einen verbindlichen Zeitplan für den Smart-Meter-Rollout, der bis 2030 weitgehend abgeschlossen sein soll.
Zeitplan für den Smart-Meter-Rollout?
Ein Smart-Meter-Gateway ist Pflicht für alle, die mehr als 6000 Kilowattstunden jährlich verbrauchen oder die mit einer Leistung von mindestens 7 Kilowatt einspeisen. Bis Ende des Jahrzehnts sollen so gut wie alle Anschlüsse, hinter denen sich Photovoltaikanlagen, Wallboxen oder Wärmepum- pen befinden, mit einem smarten Stromzähler ausgestattet sein. Aber auch alle, die weniger verbrauchen, haben einen Anspruch auf die schlauen Zähler, wenn sie denn wollen. Die Kosten für die kleinen Verbraucher sind auf 20 Euro jährlich gedeckelt.
Wie groß die Bedeutung des Gesetzes für die Branche ist, zeigte sich beim „Energate Digital Talk”. Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne), erklärte zum Gesetz: „Das ist kein Neustart, sondern ein Reparaturgesetz, aber für eine Reparatur ist es ganz gelungen.” Mit der Bewertung erntete er Zustimmung auf dem digitalen Podium.
Auch über die Dringlichkeit waren sich die Podiumsgäste einig. Insbesondere die Verteilnetzbetreiber hätten ein großes Interesse an den Daten, um ihren Netzausbau zu optimieren, sagt Thomas Volk, Geschäftsführer von Stromnetz Hamburg. Allein im Hamburger Netz würden Investitionen von 5,5 Milliarden Euro stecken. „Bis 2035 müssen wir die Netzhöchstlast mindestens verdoppeln“, so Volk. Das müsse gezielt erfolgen, um nicht nochmal eine ähnliche Summe auszugeben.
Run auf schlaue Zähler befürchtet
Dass nun jeder für 20 Euro ein Smart-Meter-Gateway bekommen kann, findet er aber kontraproduktiv. Er fürchtet einen Run auf die neuen Zähler, der von den Messstellenbetreibern gar nicht zu bewältigen wäre. Effizienter wäre es, die knappen Ressourcen zuerst auf die Prosumer zu konzentrieren. Ein weiterer Haken der Preisobergrenze: „Die Kosten werden dadurch nur auf die Verteilnetzbetreiber verlagert“, erklärt Volk. Irgendwie müssten sie dann auf die Netzentgelte verteilt werden – aber wie, sei noch offen.
Smart-Meter-Rollout: Mehr Nutzen für Verbraucher:innen?
Deutliche Fortschritte im Vergleich zu den vorigen Anläufen sahen die Podiumsgäste beim Nutzen für die Verbraucher:innen. Mittlerweile gibt es Stromtarife, die den Börsenpreis abbilden. Und bis Mitte des Jahrzehnts müssen alle Versorger flexible Tarife anbieten. Einige Unternehmen lauern darauf, die gebündelten Leistungsreserven ihrer Wärmepumpen und Elektroautos auf den Markt werfen zu können. Dass die Netzbetreiber bei Bedarf steuernd eingreifen und Verbraucher über die Smart-Meter drosseln könnten, gilt ihnen als notwendiges Übel, das auf das absolute Minimum zu begrenzen ist. Die Vermarktung der Flexibilität sei das Ziel, betont Busch, das Drosseln nur „die Notbremse, wenn die Leitung glüht“.
Bis im Detail ausdiskutiert ist, wie weit der Markt reicht und wo die Regulierung beginnt, wird es noch eine Weile dauern. Das vorausahnend, setzt der Gesetzesentwurf auf einen „Agilen Rollout“: Die Smart-Meter-Gateways werden so schnell wie möglich eingebaut, doch die Steuerfunktion später per Software-Update nachgeschoben.
20.2.2023 | Autorin: Eva Augsten
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