DZ4: So viel Umsatzsteuer wird für Miet-PV fällig

Ein Einfamilienhaus mit Schrägdach und Photovoltaik.Foto: DZ4
Miet-PV unterliegt ab 2023 nur zum Teil der Umsatzsteuer.
Der Anbieter von Photovoltaikanlagen zur Miete, DZ4, zeigt, wie viel Umsatzsteuer auf die Leistungen anfallen. Hintergrund ist, dass für den Kauf von Solaranlagen seit 1. Januar 2023 keine Mehrwertsteuer zu entrichten ist.

Das Hamburger Solarunternehmen DZ4 gibt im Detail bekannt, welche Umsatzsteuer im Detail auf sein Angebot zur Miet-PV entfallen. Entsprechend der Kostenstruktur des Unternehmens falle für zwölf Prozent der Miete die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer an, teilte DZ4 mit. Hier seien Leistungen wie Versicherungen und das Anlagenmonitoring enthalten. Der überwiegende Anteil der Solaranlagen-Miete sei damit komplett umsatzsteuerbefreit, was die Kosten für die Photovoltaikanlage, die Installation der Anlage sowie die Rücklagenbildung einschließt. Ein Vorteil für die Mietkundinnen und -kunden: Unabhängig von zukünftigen Gesetzesänderungen ist ihnen die Mehrwertsteuerbefreiung beim Austausch defekter Komponenten wie etwa des Wechselrichters oder des Stromspeichers für die gesamte Vertragslaufzeit sicher.

Hintergrund sind Neuigkeiten im deutschen Steuerrecht: Seit dem 1. Januar 2023 gilt bei der Umsatzsteuer für die Lieferung und die Installation von Photovoltaikanlagen ein Steuersatz von null Prozent. Die Solarthemen hatten darüber vielfach berichtet. Chefredeaktuer Andreas Witt hatte ausführlich Auslegungsfragen im Zusammenhang mit einem Schreiben vom Bundesfinanzministerium dagelegt.

Das Schreiben enthält Erläuterungen und Beispiele, wann die Bedingungen für die umsatzsteuerbefreite Lieferung von Photovoltaikanlagen erfüllt sind. Laut BFM sind auch Mietkaufverträge, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, als Lieferung einzustufen und profitieren von der Umsatzsteuer-Absenkung.

So sind die komplette Photovoltaikanlage, die Installation und der Austausch von Komponenten mehrwertsteuerbefreit, nur für eigenständige Serviceleistungen, wie etwa Versicherungen, gilt der Nullsteuersatz nicht. Diese Leistungen fallen sowohl bei der Miete als auch beim Kauf einer Solaranlage an und sind in beiden Fällen regelsteuerpflichtig. „Wir begrüßen die Absenkung der Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen sowie die mittlerweile durch das BMF herbeigeführte Klärung zu dessen Anwendung auf Mietmodelle“, sagt DZ4 Geschäftsführer Christopher McLachlan. „Zur Erreichung der Ausbauziele von Solaranlagen in Deutschland ist es entscheidend, dass Mietende in gleichem Maße von steuerlichen Erleichterungen profitieren wie Käuferinnen und Käufer.“

20.2.2023 | Quelle: DZ4 | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Schließen