BNetzA hebt Höchstwerte für Biomasse an
Die Bundesnetzagentur (BNetza) hat neue Höchstwerte für die Biomasse festgelegt. Es geht um die Ausschreibungen für Biomasseanlagen in den kommenden zwölf Monaten. Der Höchstwert für neue Biomasseanlagen beträgt nun 17,67 ct/kWh, der für bestehende Biomasseanlagen 19,83 ct/kWh. „Mit dieser Erhöhung passen wir die Höchstwerte an die gestiegenen Kosten an“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die neue Festlegung gilt für Biomasseanlagen, die über Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf gestiegene Kosten von Errichtung und Betrieb der Anlagen, gestiegene Kosten der eingesetzten Substrate sowie auf gestiegene Zinsen bei der Finanzierung von Anlagen.
Bei den Ausschreibungen für Biomasseanlagen nach dem EEG können Gebote sowohl für Förderung von Neuanlagen als auch für eine Weiterförderung von Bestandsanlagen abgegeben werden. Die Festlegung gilt bereits für den Gebotstermin zum 1. April 2023.
Derweil haben die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie einen Katalog von über 50 Punkten zum Abbau von Hürden und Hemmnissen für die energetische Biomassenutzung unterbreitet. So würden einfache Änderungen an bestehenden Gesetzen und Verordnungen würden dazu beitragen, dass die Bioenergiebranche ihr Potenzial entfalten könne. „Dazu gehört die Bereitstellung verlässlicher und flexibler Strom- und Wärmeerzeugung zur Entlastung der Stromnetze und besonders in Einsatzbereichen, bei denen andere erneuerbare Energien nicht zur Verfügung stehen, der verstärkte Einsatz von Reststoffen, Nebenprodukten und alternativer Anbaubiomasse sowie die zunehmende Einspeisung von Biomethan ins Gasnetz“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB).
24.2.2023 | Quelle: BNetzA / HBB | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH