Bafa: Hybrid-Förderung weiterhin ohne Anleitung
Wird etwa als typisches Beispiel einer Hybrid-Lösung die Förderung eines Biomassekessels mit einer Solarthermieanlage beim Bafa beantragt, so gibt es für die Solarthermieanlage 25 bzw. 35 Prozent Förderung, für den Kessel 10 bzw. 20 Prozent. Doch welchem Anlagenteil sind gemischt genutzte Komponenten wie der Pufferspeicher und Umfeldmaßnahmen wie der hydraulische Abgleich zuzuordnen? Eine ganze Branche ist ratlos. Seit Monaten ist das Problem bekannt, das das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Heizungsbau-Betrieben und sanierungswilligen Hausbesitzer:innen mit der Neuregelung der BEG-Richtlinien zum 1. Januar eingebrockt hat.
Seit einigen Wochen findet sich zwar auf der FAQ-Seite von BMWK und Bafa unter Punkt 2.9 folgender Satz: „Die Beantragung unterschiedlicher Wärmeerzeuger kann in einem Antrag erfolgen. (…) Jeder Einzelmaßnahme wird dabei der jeweilige Fördersatz zugeordnet. Die Kosten der jeweiligen Einzelmaßnahme mit den dazugehörigen Umfeldmaßnahmen müssen in der(den) Rechnung(en) nachvollziehbar aufgeteilt sein(werden).“ Das hilft den Heizungsbauern und ihren Kunden freilich nicht weiter.
Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW), Carsten Körnig, hat kein Verständnis mehr für die Situation: „Den Verzicht auf einen eigenen Fördertatbestand ,EE-Hybrid‘ haben wir von Anfang an kritisiert. Nach einem halben Jahr nun jedoch nicht einmal eine klare und praxistaugliche Gebrauchsanweisung zum Umgang mit unterschiedlichen Fördersätzen im Falle von EE-Hybriden vorzulegen, ist ärgerlich.“
Hybrid ist bei Bafa-Biomasse-Förderung Pflicht, aber ohne klares Verfahren
Zumal jede neue förderfähige Biomasseheizung mittlerweile obligatorisch mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe zu kombinieren ist, seien Handwerker täglich mit dem Problem konfrontiert. Körnig: „Hybridanlagen zeichnen sich ja gerade dadurch aus, dass bestimmte Anlagenteile von beiden Wärmeerzeugern genutzt werden, wie zum Beispiel der Pufferspeicher. Die Vorgabe des BMWK, diese ,nachvollziehbar aufteilen‘ zu müssen, ist alles andere als klar. Eine praxistaugliche Regelung wäre es in unseren Augen, die gemeinsamen Komponenten derjenigen Technologie mit dem höheren Fördersatz zuzuschlagen.“
Auf Anfrage der Solarthemen kündigte das Bafa jetzt an: „Zur Thematik der genauen Berechnung des Fördersatzes bei der Kombination von zwei Wärmeerzeugern innerhalb einer Sanierungsmaßnahme werden die FAQ des BMWK zur BEG zeitnah aktualisiert.“
16.3.2023 | Autor: Guido Bröer
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