EU: Strommarktreform führt Differenzverträge ein
Die EU hat eine Reform des Strommarktes beschlossen. Wie die Kommission in Brüssel mitteilte, sehen die neuen Regeln unter anderem eine Stärkung der Verbraucherrechte vor. So sollen private Haushalte künftig Verträge mit mehreren Stromanbietern abschließen können, um von Preisvorteilen zu profitieren. Um neue Investitionen in Erneuerbare Energien wie Windkraft und Solarstrom zu fördern, könnten Energieerzeuger zudem mit dem
Staat einen festen Abnahmepreis für klimafreundlich produzierten Strom vereinbaren.
Dafür soll es zu Einführung so genannter Differenzverträge (Contracts for Difference CfD) kommen. Dabei garantiert der Staat Stromerzeugern einen festen Abnahmepreis für klimafreundlich hergestellten Strom. Wird der Garantiepreis unterschritten, erstattet der Mitgliedstaat dem Stromerzeuger die entsprechende Differenz. Steigen die Stromkosten über die Differenzsumme, fließen die zusätzlichen Einnahmen an den Staat. Der kann die Mehreinnahmen an Haushalte und Unternehmen weiterreichen und diese dadurch bei den Stromkosten entlasten. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) präferiert dagegen eher grüne Leitmärkte.
Der Europäische Regenerativ-Verband EREF kritisiert, dass solche CfDs verpflichtend werden sollen. „Wir begrüßen, dass CfDs nicht rückwirkend für bestehende Projekte auferlegt werden sollen. Dies ist jedoch nicht genug“, so der Verband in einer Stellungnahme. Es sei auch wichtig, dass sie für neue Projekte in allen Mitgliedstaaten nicht gleich obligatorisch werden. Der EREF unterstreicht, dass wichtige Elemente der Strommärkte, z.B. die Wahl der Instrumente zur Förderung und raschen Einführung erneuerbarer Energien, auf nationaler Ebene gestaltet werden sollten. Es gebe nicht die eine CfD-Lösung, die auf Alle passe. Verpflichtende CfDs würde nationale Märkte benachteiligen, die bereits bedeutende Anteilen an erneuerbaren Energien aufwiesen und dies mit einem gut funktionierenden System fester oder gleitender Marktprämien erreicht hätten.
17.3.2023 | Quelle: EU-Kommission / EREF | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH