Bremer Senat verabschiedet Photovoltaik-Pflicht
Der Bremer Senat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie (Bremisches Solargesetz – BremSolarG) verabschiedet. Um den steigenden Klimaschutz-Anforderungen Rechnung zu tragen, führt Bremen die Pflicht von Solardächern bei Neubauten und Bestandsgebäuden ein, bei denen die Besitzer:innen die Dächer erneuern. Ziel des Gesetzes ist es, eine umweltverträgliche und ressourcenschonende Erzeugung von Energie zu gewährleisten und unabhängig von Gas-, Öl- und Kohlelieferungen oder -abbau zu werden. Das Gesetz dient der Kohlenstoffdioxidminderung und der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Stromsektor und damit dem Klimaschutz. Dafür sollen für Photovoltaik-Anlagen geeignete Dachflächen möglichst weitgehend genutzt, aber auch Potenzialflächen auf Neubauten geschaffen werden.
„Mit dem Solardachausbau geht Bremen im Einklang mit anderen Bundesländern klimapolitisch voran. Denn die Klimakrise ist weit vorangeschritten und damit wir die notwendigen Emissionsreduktionen in Bremen erreichen können, braucht es ambitionierte Maßnahmen wie den Solardachausbau. Damit ist klar: Auf jedes neue Dach gehört eine Solaranlage“, sagt Bremens Klimaschutzsenatorin Maike Schaefer. „Davon profitieren auch Hausbesitzerinnen und -besitzer, wenn sie eine PV- oder Solarthermieanlage auf ihrem neuen Dach installieren, da sich diese nach kurzer Zeit energetisch amortisiert. Der Krieg in der Ukraine zeigt zudem die Dringlichkeit einmal mehr auf: Die Solardachpflicht trägt nicht nur zu einer klimaneutralen, sondern auch zu einer sicheren und unabhängigen Energieversorgung in Bremen bei. Der Bremer Senat wird hierzu neben dem Klima Bau Zentrum weitere Beratungsangebote schaffen und zudem ein Förderprogramm aufsetzen“,
Bremisches Solargesetz: Die Inhalte
Das Bremische Solargesetz sieht eine allgemeine Pflicht bei Neubauten zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf 50 Prozent der Bruttodachfläche und eine anlassbezogene Photovoltaik-Pflicht für Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden vor, die erst entsteht, wenn das Dach des Gebäudes grundlegend saniert und die technischen Voraussetzungen zur Installation einer Photovoltaikanlage geschaffen wurden. Dabei wird es Übergangsfristen geben: 1. Juli 2024 für Dachsanierungen und 1. Juli 2025 bei Neubauten. Ungeeignete Dachflächen, Gebäude oder bauliche Anlagen sind von der Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen ausgenommen. Darüber hinaus erkennt das Bremische Solargesetz insbesondere solarthermische Anlagen mit (teilweiser) Erfüllungswirkung an.
Bremen wird neben dem bereits bestehenden Klima Bau Zentrum weitere Beratungs- und Informationsangebote über sonstige Unterstützungs- beziehungsweise Realisierungsmöglichkeiten einrichten. Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau wird bis zu den Zeitpunkten der geltenden Verpflichtungen des Bremischen Solargesetzes ein Förderprogramm aufsetzen, das Härten abfedern soll, die Angebote des Bundes nicht abdecken.
Die Bremische Bürgerschaft soll sich mit dem Solargesetz noch diese Woche in erster Lesung beschäftigen, im April in zweiter Lesung. Ab Mai soll das Gesetz in Kraft treten.
22.3.2023 | Quelle: Bremer Senat | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH