Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III: Bioenergie in der Bredouille
Die Bioenergie-Branche bangte bei den Verhandlungen der EU über die RED III Richtlinie um den Status von Holz als erneuerbare Energie. Laut dem Bundesverband Bioenergie wird dieses nun weiterhin voll als erneuerbare Energie zählen. „Damit wird es für die Holzenergie weiter möglich sein, ihren Beitrag zu Energiewende und Klimaschutz zu leisten“, sagt Gerolf Bücheler, Geschäftsführer des Bundesverbands Bioenergie (BBE). Allerding20 MW. s einigten sich die EU-Institutionen in ihrer Nachtsitzung darauf, die Nachhaltigkeitskriterien für Holzenergie zu verschärfen. Diese sollen künftig ab einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 7,5 MW gelten statt wie bisher ab 20 MW. Eine reine Stromerzeugung aus Holz soll nur noch in Ausnahmen förderfähig sein. Für bestimmte Holzsortimente wie Säge-, Furnier- und Industrierundholz sowie Stümpfe und Wurzeln soll keine direkte finanzielle Förderung mehr gewährt werden. „Die verschärften Nachhaltigkeitsanforderungen für die Forstwirtschaft und Biomasseanlagen müssen in der Umsetzung praxistauglich gestaltet werden“, sagt Bücheler.
Neben der Holzenergie wurde im Zuge von RED III auch der Status der Kernenergie als erneuerbare Energiequelle diskutiert – diese Auffassung setzte sich aber nicht durch.
Kritik an „unnötigen“ Nachhaltigkeitskriterien für Holzenergie aus Bayern
Ob Holz lieber verfeuert werden sollte oder als Totholz die ökologische Qualität der Wälder aufwerten, sorgt seit einigen Jahren für vermehrte Grabenkämpfe. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger wirft der Bundesregierung vor, „lieber Holz verfaulen lassen und Erdgas und Öl verheizen“ zu wollen. „Wir brauchen mehr, nicht weniger Pflege unserer Wälder und ein klares Bekenntnis zu unseren Waldbauern anstatt Stilllegungs- und damit Enteignungsdebatten“, sagt er.
Die Eckpunkte zur Biomasse-Strategie der Bundesregierung sehen vor, dass Holz und Biomasse nach dem Kaskadenprinzip einer möglichst hochwertigen Nutzung zugeordnet wird.
Aiwanger sieht die Begrenzung der Förderfähigkeit auf Holz, das für die stoffliche Nutzung ungeeignet sei, als „unnötig“. Er fürchtet Bürokratie und „praxisfremde Gemeinheiten“. Bayern ist auf den Status der Holzenergie als erneuerbare Energie angewiesen. Die feste Biomasse, an der Holz den größten Anteil hat, machte 2021 mit knapp 40 % den größten Beitrag der erneuerbaren Energieversorgung am Primärenergieverbrauch in Bayern aus. Zur Wärmeversorgung trug sie 20 % bei, zur Stromerzeugung 2,5 % – das Holz wird also im Wesentlichen ohne Stromgewinnung verheizt. In Bayern gibt es dafür weiterhin Zuschüsse. Im neuen Förderprogramm „BioWärme Bayern“ stellt der Freistaat in diesem Jahr zusätzlich 10 Millionen Euro für die Förderung von Biomasseheizwerken sowie zugehörigen Nahwärmenetzen bereit. „BioWärme Bayern“ soll voraussichtlich im Laufe des 2. Quartals starten.
Rückwirkende Pflicht zur Treibhausgasminderung für Biogas-Anlagen
Schlechter sieht es laut BBE für die Biogas-Branche aus. Die RED III sehe vor, dass Biomasseanlagen, die bereits vor dem 31. Dezember 2020 in Betrieb waren, neue Vorgaben für die Treibhausgasminderung nach 15 Betriebsjahren und frühestens ab 2026 erfüllen müssen. Große Teile des deutschen Anlagenbestands seien von der Neuerung betroffen. Dabei würden diese maßgeblich zur Versorgungssicherheit mit Strom, Gas und Wärme beitragen.
Bücheler kritisiert die rückwirkende Einführung der Treibhausgaskriterien. Die Berechnungswege seien nicht praxisgerecht und die Anforderungen zu ambitioniert. Die Regelung sei daher ein harter Schlag für die deutsche Biogas-Erzeugung. „Dies konterkariert sämtliche Ziele der EU zur Steigerung der Biogaserzeugung, indem die Axt an den Anlagenbestand gelegt wird. Auch für die Investitionssicherheit und zukünftige Investitionsbereitschaft in erneuerbare Energien leistet die EU damit einen Bärendienst“, sagt Bücheler. Die Mitgliedsstaaten müssten in der Umsetzung der RED III jetzt dafür sorgen, dass es nicht zum Kahlschlag bei Biogasanlagen komme. Das sei möglich, indem ausreichend Flexibilität bei der Berechnung und zusätzliche Standardwerte zur Verfügung gestellt würden.
Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III wurde lange verhandelt. Die nun vorliegende Einigung muss noch offiziell von den EU-Gremien beschlossen werden. Danach müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Bis die Bioenergie-Branche die direkten Auswirkungen der RED III zu spüren bekommt, wird es also noch eine Weile dauern.
31.3.2023 | Quelle: BBE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH