Versorger für Herkunftsnachweise grüne Fernwärme gesucht

Eine schwarze Fernwärmeleitung offen und außen herum ErdreichFoto: struvictory / stock.adobe.com
Grüne Fernwärme soll künftig über Herkunftsnachweise handelbar werden.
Um in Zukunft grüne Fernwärme über Herkunftsnachweise zu bilanzieren und damit auch handelbar zu machen, sucht das Hamburg Institut Wärmeversorger, die beim Pilotbetrieb mitmachen.

Das Hamburg Institut baut ein Pilotregister für Herkunftsnachweise (HKN) grüner Fernwärme auf und sucht dafür einen Wärmeversorger. Wie das Institut mitteilte, ging das erste Herkunftsnachweis-Register für grüne Fernwärme in Deutschland im August 2022 in Betrieb. Es ist Teil des vom BMWK geförderten Energiewende-Reallabors IW3 Integrierte WärmeWende Wilhelmsburg. Hinter der Entwicklung des Pilotregisters steht das Ziel, für den Wärmemarkt ein transparentes System zur Nachverfolgung und Kennzeichnung der erneuerbaren Herkunft der Energie zu schaffen so wie es im Strommarkt schon lange etabliert ist. Nach der Auftakt-Testphase mit den Hamburger Energiewerken will das Hamburg Institut den Pilotbetrieb nun auf weitere Wärmenetzbetreiber und Wärmeerzeuger ausweiten.

Als Pilotvorhaben für Deutschland zielt das IW3-Wärmeregister ferner darauf ab, Erzeugern und Wärmeversorgern eine rechtssichere Vermarktung grüner Fernwärme als eigenständiges Produkt zu ermöglichen. Insbesondere erlauben es Wärme-HKN, Wärmemengen aus neuen Projekten zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme einzelnen Kund:innen zuzuordnen.

Gerade für Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität sei die Möglichkeit, bilanzierbar und somit nachvollziehbar grüne Wärme und Kälte zu beziehen, interessant. Aber auch für private Verbraucher:innen werde die Herkunft ihrer über Netze bezogenen Energie immer wichtiger. Durch die Teilnahme am IW3-Pilotregister können Versorger frühzeitig Erfahrungen mit Wärme-HKN und ihrem Einsatz für die Produktentwicklung und Vermarktung grüner Fernwärme sammeln.

Darüber hinaus solle die begleitende Auswertung des Registerbetriebs dazu dienen, Empfehlungen für die nationale Umsetzung von Wärme- und Kälte-HKN abzuleiten. Das im Januar 2023 in Kraft getretene Herkunftsnachweisregistergesetz (HkNRG) habe die rechtlichen Grundlagen gelegt. Es geht dabei um die Einführung nationaler Herkunftsnachweisregister für Gas, Wasserstoff sowie Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien voraussichtlich ab 2024.

11.4.2023 | Quelle: Hamburg Institut | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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