Analyse: Hohe Dunkelziffer bei Mini-PV

Steckersolaranlage als Balkonsolaranlage am Balkongeländer installiert.Foto: vlamus / stock.adobe.com
EUPD Research hat die Daten für Mini-PV bei der Bundesnetzagentur untersucht und dabei Unstimmigkeiten gefunden. Zudem vermutet das Unternehmen eine hohe Dunkelziffer nicht gemeldeter Anlagen.

Bei der Installation von Mini-PV-Anlagen gibt es laut dem Analysehaus EUPD eine hohe Dunkelziffer. Der Zubau solcher Balkon-PV-Anlagen habe 2022 in Deutschland zwar stark an Fahrt aufgenommen. Die Analyse von EUPD Research zeige allerdings, dass viele dieser Registrierungen im Marktstammdatenregister fehlerhaft seien.

Laut Bundesnetzagentur muss eine „Balkonanlage wie jede andere Stromerzeugungsanlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden sowie im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden“.

„Wir haben auf Basis des Marktstammdatenregisters die PV-Inbetriebnahmen in Deutschland im Jahr 2022 untersucht und festgestellt, dass viele der Anlagenregistrierungen im Kleinstanlagenbereich nicht ganz stimmig sind“, sagt Hanna Schmole, Director Research Operations bei EUPD Research. Es fielen Dateneinträge auf, die den „Steckerfertigen Erzeugungsanlagen (sog. Plug-In- oder Balkon-PV-Anlagen)“ zugeordnet sind, 1-2 Module aufweisen, jedoch eine hohe installierte Bruttoleistung (in Einzelfällen bis 600 kWp) eingetragen haben. „Diese Meldungen haben wir für unsere Auswertungen bereinigt“, so Hanna Schmole weiter. 

Auch der Errichtungsort bzw. die „Lage der Einheit“ scheint bei der Registrierung oft nicht adäquat angegeben zu werden. So wurden rund 700 Anlagen unter 3 kWp der Kategorie „Freifläche“ zugeordnet, wobei diese laut dem frei wählbaren „Anzeige-Name der Einheit“ (wie bspw. „Balkonkraftwerk Garten“) vermutlich eher den „Steckerfertigen Erzeugungsanlagen“ zuzuschreiben seien. Noch deutlicher zeige sich dies bei den Einträgen der „baulichen Anlagen“. Hier seien rund 19.000 Anlagen vermutlich eher den Balkon-PV-Anlagen zuzuschreiben.

Mini-PV stellte 2022 ein Viertel aller Anlagen

Auffällig sei ebenfalls, dass circa. 8 % der Anlagen bis 2 kWp zur „Volleinspeisung“ gemeldet sind. „Volleinspeisung“ im Sinne des MaStR bedeute jedoch, dass der gesamte Strom aus der Stromerzeugungseinheit ins Netz gehe. Bei den meisten Balkon-PV-Anlagen sei jedoch davon auszugehen, dass der Haushalt den Strom direkt verbrauche und keine Netzeinspeisung stattfinde.

Insgesamt ergeben die bereinigten Analysen des MaStR einen PV-Zubau von rund 6,82 GWp für das Jahr 2022, verteilt über rund 347.000 Anlagen. In Bezug auf die installierte Kapazität in Deutschland nehmen Kleinstanlagen bis 2 kWp nur einen Bruchteil ein. Wird jedoch die Anzahl der im Jahr 2022 im MaStR registrierten Inbetriebnahmen betrachtet, stellten diese knapp ein Viertel der Anlagen dar.

„Neben den offiziellen Meldungen von Balkon-PV-Anlagen vermuten wir jedoch auch eine hohe Dunkelziffer an Anlagen, die nicht gemeldet werden“, ergänzt Markus A.W. Hoehner, Gründer und CEO von EUPD Research.

12.4.2023 | Quelle: EUPD Research | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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