Petition will Mini-PV im Bundestag voranbringen

Das Bild zeigt ein Balkonkraftwerk. Der Entwurf der VDE-Produktnorm Steckersolargeräte erfordert laut Verbraucherzentrale Nachbesserungen.Foto: Maryana / stock.adobe.com
Eine e-Petition des Vereins Balkon.Solar an den Bundestag will die Umsetzung von Mini-PV erleichtern. Es geht um Streckersolargeräte oder so genannte Balkonkraftwerke.

Mit einer elektronischen Petition wollen verschiedene Akteure die Mini-PV vereinfachen. Wie der Verein Balkon.Solar mitteilte, sei die E-Petition an den Bundestag noch bis Ende April zur Beteiligung freigeschaltet. Sie soll Menschen helfen, ihre Anlage auch gegen die optischen Vorstellungen der Eigentümer weiter betreiben zu können.

Die Petition umfasst konkrete Textänderungen in den betroffenen Gesetzen für eine Liste an Zielen für Steckersolargeräte, auch Balkonkraftwerke genannt. Dazu zählen, die Meldepflichten zu vereinfachen oder zu streichen. Weiterer Punkt sei die Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Ferner fordert die Petition, die Schwelle von 600 auf 800 Watt zu erhöhen sowie rückwärtsdrehende Zähler zu dulden, bis Zähler getauscht sei.

Für die Petition sei unter anderem die Plattform machdeinenstrom.de vom Freiburger Verein Balkon.Solar verantwortlich.

„Erst die Fürsprache mehrerer Bundestagsabgeordneten hat zur Veröffentlichung der Petition geführt“, so Sebstian Müller vom Balkon.Solar e.V..“ Vorher wurde die Veröffentlichung der Petition zur Mitzeichnung abgelehnt mit dem Argument, dass eine andere Petition vom 09.06.2021 mit dem Titel „Umwandlung von Rasenflächen in insektenfreundliche Wildblumenwiesen” bereits im parlamentarischen Verfahren geprüft würde und somit die aktuelle Petition der vom 9.6.21 zugeordnet werden könne. Sie enthielt allerdings nur eine einzige ähnliche Teilforderung, und zwar „die Errichtung von Photovoltaikanlagen an Südfassaden und auf Dächern in die Reihe der nach § 20 Absatz 2 WEG privilegierten baulichen Änderungen aufzunehmen”.

13.4.2023 | Quelle: Balkon.Solar e.V. | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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