Verbraucherzentrale NRW fordert Vereinfachungen für Mini-PV-Anlagen

Zwei schräg montierte PV-Module an Balkongeländer - Mini-PV-AnlageFoto: Verbraucherzentrale NRW
Schräg angebrachte Module fangen mehr Sonne ein, müssen im Überkopfbereich aber besondere Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Die Verbraucherzentrale NRW registriert vermehrte Anfragen zum Thema Photovoltaik, insbesondere bei Steckersolargeräten. Von der Politik fordert sie Vereinfachungen für deren legaler Inbetriebnahme.

Obwohl die Installation der Steckersolargeräte einfach sei, bleibe die konkrete Umsetzung bislang durch Vorgaben von Netzbetreibern und Behörden oft umständlich. Dafür fordert die Verbraucherzentrale NRW rasche Vereinfachungen für die Mini-PV-Anlagen: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Engagement der Verbraucher:innen für die Energiewende an dieser Stelle ausgebremst wird“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Die Menschen möchten beim Klimaschutz mithelfen und Steckersolargeräte sind in Baumärkten oder im Online-Handel verfügbar. Hier ist nun die Politik gefordert, den Weg für eine möglichst einfache Nutzung zu ebnen.“

Anmeldeprozess für Mini-PV-Anlagen soll leichter und einheitlicher werden

Die Forderungen decken sich in weiten Teilen mit dem, was auch der Elektroverband VDE und eine jüngst eingereichte Bundestagspetition fordern. Bislang muss ein Steckersolargerät beispielsweise nicht nur beim lokalen Netzbetreiber, sondern auch bei der Bundesnetzagentur im sogenannten Marktstammdatenregister eingetragen werden. Beide Anmeldungen enthalten jedoch fast gleiche Daten. „Mindestens eine davon könnte entfallen“, sagt Schuldzinski. „Beim Anschluss von vereinzelten Solarmodulen mit nur begrenzter Leistung wäre auch ein vollständiger Verzicht auf Anmeldung wünschenswert. Oder zumindest das Angebot einer vereinfachten Anmeldung – und zwar einheitlich von allen Netzbetreibern.“ In der Regel habe zudem fast jedes Stadtwerk sein eigenes Formular für die Anmeldung beim Netzbetreiber. „Da werden überflüssige bürokratische Hürden aufgebaut, die einen schnelleren Energieumbau verhindern“, so Schuldzinski. „Der Gesetzgeber sollte zeitnah für eine Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen sorgen – und zwar nicht nur bei den Anmeldeformalitäten, sondern auch bei den technischen Voraussetzungen.“

Schuko-Stecker für Mini-PV-Anlagen erlauben

Denn ein weiterer Streitpunkt ist die Verwendung des üblichen Stromanschlusses der Geräte, des sogenannten Schuko-Steckers. Obwohl in Deutschland derzeit bereits über 200.000 Steckersolargeräte sicher betrieben würden und der Großteil davon mit Schuko-Steckern ausgerüstet und installiert worden sei, würden „einige“ Netzbetreiber noch immer den Einbau einer Spezialsteckdose für die Einspeisung fordern. „Das ist für uns nicht nachvollziehbar, denn der Einbau einer speziellen Einspeisesteckdose ist aufwändig, teuer und teils sogar ein Spießrutenlauf, weil viele Elektriker derzeit gar keine Zeit für diese kleinen Aufträge haben“, sagt Schuldzinski. Zurück blieben gefrustete Interessenten, die sich durch solche Regelungen gegängelt fühlten. Hier bestehe akuter Handlungsbedarf.

Der VDE hatte sich im Gegensatz zur Verbraucherzentrale NRW dafür ausgesprochen, den Schuko-Stecker bei den Mini-PV-Anlagen lediglich zu „dulden“. In bestimmten Anlagenkonstellationen, insbesondere in Kombination mit Verbrauchern und Mehrfachsteckdosen, kann die Inselnetzerkennung nämlich laut VDE deutlich verzögert werden. Dadurch könne es passieren, dass die Steckerstifte für mehrere Sekunden unter Strom stünden. Fachleute betonen daher immer wieder, dass die Mini-PV-Geräte nicht mit Mehrfachsteckdosen verbunden werden dürfen.

Vor Kurzem sorgte ein Brand auf einem Balkon in Stralsund zudem für hohen Sachschaden. Der Zusammenhang mit einer Mini-PV-Anlage mit Batterie wird noch untersucht.

25.4.2023 | Quelle: Verbraucherzentrale NRW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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