Virtueller Summenzähler für Mieterstrom: Kleine Änderung, große Erleichterung

Grafik zeigt Zähler-Anordnung im Summenzähler-ModellGrafik: Eva Augsten
Kann man sich bei vielen Projekten bald sparen: den physischen Summenzähler.
Das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ senkt die Investition in Mieterstrom-Projekte merklich, indem es den physischen Summenzähler überflüssig macht – ein teures Bauteil, das selbst in der PV-Branche bisher kaum bekannt war.

Wenn Strom den Besitzer wechselt, muss er gemessen und zugeordnet werden. Und da man in Deutschland Solarstrom trotz anderweitiger EU-Regeln noch immer nicht gemeinschaftlich erzeugen und verbrauchen darf, ist das Messkonzept in einer Mieterstrom-Anlage – samt Summenzähler – ein wichtiges Thema.

Bisher galt das sogenannte Summenzähler-Modell als Standard (siehe Grafik). Neben den einzelnen Verbrauchszählern und dem Erzeugungszähler an der PV-Anlage gibt es dabei noch einen sogenannten Summenzähler direkt am Hausanschluss. Dieser erfasst alle Strommengen, die aus dem Netz ins Haus fließen und umgekehrt. Mithilfe dieser Zählpunkte und der üblichen Lastprofile kalkuliert der Messstellenbetreiber dann, von wo nach wo der Strom eigentlich geflossen ist.

Das Summenzählermodell hat allerdings einen wesentlichen Nachteil. Die Stromstärke am Netzanschluss ist nämlich so hoch, dass man sie nicht einfach über einen gewöhnlichen Zähler leiten kann – dieser würde überlasten. Ab 63 Ampere muss ein sogenannter Messwandlerschrank her. Da Wohnungen meist mit 16 Ampere abgesichert sind, ist diese Schwelle schon bei vier Wohnungen in der Regel überschritten.

Summenzähler für Mieterstrom ist teuer

Der Messwandler-Schrank ist nicht nur sperrig, sondern auch teuer. In einem engen Altbau-Keller einen Platz für diese Elektronik-Kiste zu finden, an der am besten auch noch der vorgeschriebene Platz zum Arbeiten frei bleibt, kann durchaus schwierig sein. Zudem kostet die Hochleistungselektronik schnell einen mittleren Tausenderbetrag. Gerade für kleine Mieterstrom-Projekte im Bestand war der Summenzähler daher bisher ein echtes Hindernis.

Das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“, das sich vor allem mit dem Smart-Meter-Rollout befasst, räumt nun quasi nebenbei auch den Summenzähler aus dem Weg. Der physische Summenzähler darf nun explizit durch einen „virtuellen Summenzähler“ ersetzt werden. Theoretisch wäre das auch vorher möglich gewesen, lag aber im Ermessen der Netzbetreiber.

Virtueller Summenzähler ist jetzt gleichberechtigt

Nun regelt eine Ergänzung im § 20 Absatz 1 d des Messstellenbetriebsgesetzes das Messkonzept. Darin wird der virtuelle Summenzähler dem bisherigen Summenzähler gleichgestellt, unter der Bedingung, dass intelligente Messsysteme vorhanden sind. Anschlussnehmer und Anlagenbetreiber können verlangen, dass die dafür nötigen Smart Meter innerhalb von vier Monaten eingebaut werden, heißt es in § 34 Absatz 2. Die erforderlichen Datenkommunikationsprozesse werden im § 60 Absatz 3 geregelt.

Im ursprünglichen Gesetzesentwurf war dieses Detail nicht vorgesehen – im Gegenteil. Die einzelnen Zähler innerhalb einer Kundenanlage galten als nicht relevant für die Bilanzierung im Netz. Sie sollten somit erst nachrangig mit Smart Metern bestückt werden. Erst durch die Sachverständigenanhörungen und Ausschussberatungen hielt der virtuelle Summenzähler Einzug in die Gesetzesvorlage. Die einzelnen Parteien in einer Mieterstrom-Anlage haben nun ausdrücklich Anspruch auf ein Smart Meter zum gesetzlich festgesetzen Tarif.

Gesetz zur Neustart der Digitalisierung der Energiewende fast beschlossen

Die Gesetzesvorlage wurde mittlerweile im Bundestag angenommen. Zur Ausschussempfehlung in voller Länge geht es hier. Die Bestätigung durch den Bundesrat steht noch aus.

Nach dem Wegfall der EEG-Umlage nähert sich die Mieterstrom-Erzeugung mit dieser Neuerung wieder ein Stück den Konditionen an, die für Eigenheimbesitzer:innen schon lange selbstverständlich sind. Der sogenannte gemeinschaftliche Eigenverbrauch. Könnte man, wie in anderen Ländern schon üblich, den Solarstrom einfach gemeinsam erzeugen und innerhalb des Gebäudes selbst verbrauchen, könnte man sich auch die Mehrwertsteuer sparen, die derzeit bei Mieterstrom-Unternehmen auf den Solarstromverkauf im Gebäude fällig wird. Dann könnte die Energiewende womöglich auch in Mehrfamilienhäusern zum Selbstläufer werden und man müsste nicht künstlich induzierte Mehrkosten mit einer „Mieterstromförderung“ kompensieren.

26.4.2023 | Autorin: Eva Augsten
© Solarthemen Media GmbH

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