Branchenverbände legen Konzept für Energy Sharing vor
Das sogenannte Energy Sharing ermöglicht es Privathaushalten, Kommunen und Unternehmen, in einer Bürgerenergiegesellschaft gemeinsam Ökostrom zu erzeugen und zu verbrauchen. Im Koalitionsvertrag hatten die Ampel-Parteien angekündigt, ein solches Modell auf den Weg zu bringen. Auch die PV-Strategie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz greift den Begriff erneut auf. Ein offizielles Konzept für das Energy Sharing gibt es seitens der Regierung bisher aber noch nicht. Das haben sich nun der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), das Bündnis Bürgerenergie (BBE) und der DGRV Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) gemeinsam mit weiteren Partnern ausgedacht. Das Modell berücksichtige die betriebswirtschaftlichen Grundlagen ebenso wie die rechtlichen Einschränkungen und technischen Voraussetzungen, heißt es in der Pressemitteilung des BEE.
Das Konzept des Energy Sharing schaffe Anreize, die Energie zeitgleich und dezentral zu verbrauchen, so der BEE. Zudem würde die Preisentlastung mit direkter Teilhabe an der Energiewende verbunden.
Nicht identisch: Energy Sharing, Citizen Energy Communities und Gemeinsame Eigenversorgung
Neben den im Artikel 22 der EU-Richtlinie RED II vorgesehenen Renewable Energy Communities (REC) kennt das EU-Recht auch sogenannte Citizen Energy Communities gemäß der Strommarktbinnenrichtlinie. Für die Renewable Energy Communities gilt, wie der Name sagt, allerdings die explizite Anforderung, erneuerbare Energiequellen zu nutzen. In Deutschland könnten die bereits rechtlich definierten Bürgerenergiegesellschaften (BEG) die Funktion der Renewable Energy Communities ausfüllen, heißt es in dem Positionspapier. Bisher sind diese aber reine Erzeugergemeinschaften – sie können den Strom ihrer Anlagen nicht selbst nutzen.
Die Verbände betonen, dass das regionale Energy Sharing auch nicht mit der Gemeinsamen Eigenversorgung zu verwechseln sei, die im Artikel 21 der RED II definiert ist. Die gemeinsame Eigenversorgung bezieht sich auf Anlagen hinter einem gemeinsamen Netzanschluss, zum Beispiel Kundenanlagen im Mieterstrom. Das Energy Sharing ist hingegen ein regionaler Ansatz, der eine Durchleitung durch das Verteilnetz einbezieht.
Italien fördert Energiegemeinschaften mit 11 Cent pro Kilowattstunde
Um den Eigenverbrauch im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu ermöglichen, schlagen die Verbände vor, dies an einem Umkreis von 50 Kilometern und einer Bilanzierung im Viertelstundentakt festzumachen. Die Definition über den Umkreis habe sich in anderen Ländern bewährt und sei einfacher, als sich an den Netzebenen auszurichten.
Die Verbände rechnen damit, dass das Energy Sharing zunächst kein betriebswirtschaftlicher Selbstläufer wird. Es entstünden zusätzliche Kosten unter anderem für die viertelstundengenaue Bilanzierung statt der Standardlastprofile, Beschaffungskosten durch kurzfristigen Stromhandel und Investitionen in die IT. Deshalb sei eine Prämie nötig. Die Verbände verweisen auf Italien, wo es laut einem Bericht von Rödl & Partner eine Förderung von 11 Cent/ kWh für Energiegemeinschaften gibt, zusätzlich zur Marktprämie. Für Deutschland legen sich die Verbände bisher nicht auf eine gewünschte Förderhöhe fest. Diese sei Gegenstand einer wissenschaftlichen Untersuchung, die von Green Planet Energy in Auftrag gegeben worden sei. Mit ersten Ergebnissen sei im Juni zu rechnen, heißt es vom BEE auf Nachfrage von Solarserver.
Für Deutschland schlagen sie eine Prämie pro direkt verbrauchter Kilowattstunde vor, um die zeitliche Kopplung von Verbrauch und Erzeugung zu stärken. Für eine schnelle Breitenwirkung solle es auch möglich sein, das Energy Sharing nach einer Anlaufzeit vollständig mit Bestandsanlagen umzusetzen.
Zum vollständigen Konzeptpapier der Energieverbände geht es hier.
Laut einer Studie des IÖW soll Energy Sharing die Strompreise senken können.
26.4.2023 | Quelle: BEE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH